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<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>§ 2121a<br><b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Rechtskraft der EntscheidungAnhörungsrüge</b></span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1) DieEntscheidungen des Gerichts sind unanfechtbarWird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, so ist abweichend von § 17 Absatz 7 Satz 1 die Anhörungsrüge statthafter Rechtsbehelf. Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren dann fortzuführen, wenn der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt wurde.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Hat das Gericht eine Die Rüge muss innerhalb von zwei Wochen nachdem von der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Kenntnis erlangt werden konnte erhoben werden. In der Begründung muss die angegriffene Entscheidung getroffenbezeichnet und die Verletzung des Anspruches nach Satz 1 dargelegt werden.</span></p> <p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman", darf serif'>(3)Anhörungsrüge kann nach Ablauf von zwölf Wochen nach Verkündung der Spieler vorbehaltlich §angegriffenen Entscheidung des Obersten Gerichts nicht mehr erhoben werden.</span></p> 20 Absatz 3 wegen <span p class=SpellEMsoNormal style='text-align:justify'><span classstyle=GramE'font-family:"Times New Roman",serif'>(4)Das Gericht gibt der selbengegnerischen Partei binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme.</span></p> <p class=MsoNormal style='text-align:justify'><spanstyle='font-family:"Times New Roman",serif'>(5)Tat Nicht fristgerecht erhobene oder nicht mehr sanktioniert den Anforderungen des Absatz 2 entsprechende Rügen sind als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung ist zu begründen.</span></p> <p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(6)Kommt das Gericht zur Entscheidung, dass die Anhörungsrüge unbegründet ist, weist es sie zurück. Kommt das Gericht zur Entscheidung, dass die Anhörungsrüge begründet ist, hilft es ihr ab. Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies auf Grund der Rüge geboten ist. Das Verfahren ist in die Lage zurückzuversetzen, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder der Überschreitung der Frist zur Einreichung von Schriftsätzen befand. Das Gericht entscheidet auch, ob bereits ergangene Entscheidungen zurückgezogen werden.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)
Bei Verstößen gegen § 8 Absatz 1 Nummer 5 und 9 kann der Spieler dauerhaft
ausgeschlossen werden. Dies gilt für Verstöße gegen § 8 Absatz 1 Nummer 6 im Falle einer Nichtanzeige eines nach § 13 Absatz 1a anzeigepflichtigen Kontos entsprechend.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
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