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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
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Version vom 27. September 2020, 12:18 Uhr
3 Bytes hinzugefügt
,
12:18, 27. Sep. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
<p>
(
1
.
)
der Ausschuss dies beschließt,</p>
<p>
(
2
.
)
der Ausschuss die ihm überwiesenen Aufgaben vollumfänglich erledigt hat oder</p>
<p>
(
3
.
)
der Ausschuss seit sieben Tagen keine Aktivität zeigt.</p>
Sebastian Fürst
215
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