Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
}}
Die '''Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages''' (kurz '''GO-BT''', '''GOBT''', '''BTGO''' oder '''GeschOBT'''), auch '''<Gesetzesabkürzung>''', wird aufgrund von Art. 40 Abs. 1 Satz 2 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] erlassen und regelt die verschiedenen Verfahren und Organstrukturen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Deutschen Bundestages.
== Im Wortlaut ==

Navigationsmenü