Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft

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Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft
Art Landessatzung
Geltungsbereich Hamburg
Rechtsmaterie Staatsrecht
Erlassen am 12.09.2021
Inkrafttreten am 12.09.2021


Die Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft regelt die verschiedenen Verfahren und Organstrukturen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe der Hamburgischen Bürgerschaft.

Im Wortlaut

Teil I: Tagungen, Konstituierung, Auflösung und Abberufung

§ 1 Beginn und Schluss der Tagung

Die Tagung beginnt mit dem Zusammentritt der Bürgerschaft und endet mit dem Ablauf der Wahlperiode (Legislaturperiode) oder mit ihrer Auflösung.