Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft
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Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft | |
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Art | Landessatzung |
Geltungsbereich | Hamburg |
Rechtsmaterie | Staatsrecht |
Erlassen am | 12.09.2021 |
Inkrafttreten am | 12.09.2021 |
Die Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft regelt die verschiedenen Verfahren und Organstrukturen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe der Hamburgischen Bürgerschaft.
Im Wortlaut
Teil I: Tagungen, Konstituierung, Auflösung und Abberufung
§ 1 Beginn und Schluss der Tagung
Die Tagung beginnt mit dem Zusammentritt der Bürgerschaft und endet mit dem Ablauf der Wahlperiode (Legislaturperiode) oder mit ihrer Auflösung.