Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald
Erweiterung des Nationalparks Bayrischer Wald | |
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Kurztitel | ENBW |
Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Bayern |
Erlassen am | 04.03.2021 |
Inkrafttreten am | 04.03.2021 |
Das Gesetz zur Erweiterung des Nationalparks Bayrischer Wald (kurz ENBW), erweitert den Nationalpark Bayerischer Wald von 24.850 Hektar auf 27.000 Hektar.
Im Wortlaut
Der Bayerische Landtag hat folgendes Gesetz erlassen:
Artikel 1
Erweiterung Gebiet Frauenau und Umgebung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verkehr erklärt das Gebiet Frauenau und Umgebung zum "Naturpark Bayerischer Wald".
(1) Die Fläche des Nationalparks Bayrischer Wald wird von 24.850 Hektar auf 27.000 Hektar vergrößert.
(2) Die insgesamten Kosten von 4.000.000 € werden zu 3/4 vom Freistaat Bayern und zu 1/4 vom Naturpark Bayrischer Wald getragen.
(3) Die Erweiterung des Nationalparks Bayrischer Wald soll spätestens bis zum 31.05.2021 vollendet sein.
(4) Das erweiterte Gebiet muss nachhaltig gesichert, gepflegt und entwickelt werden.
(5) Das erweiterte Gebiet soll durch das Erschließen von Erholung und Naturgenuss der Allhemeinheit zugänglich gemacht werden, soweit die Belastbarkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds dies zulassen
(6) Der Erhohlungsverkehr im erweiterten Gebiet muss geordnet und gelenkt werden.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.