Baugesetzbuch
Baugesetzbuch | |
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Abkürzung | BauGB |
Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Baurecht |
Erlassen am | 23. Juni 1960 |
Inkrafttreten am | 30. Oktober 1960 bzw. 30. Juni 1961 |
Letzte Änderung durch | Art. 2 Energiewende-2040-Gesetz |
Inkrafttreten der letzten Änderung | 7. März 2021 |
Das Baugesetzbuch (kurz BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. Diese Darstellung folgt der Gliederung des Baugesetzbuches in die vier Teile Allgemeines Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften und Überleitungs- und Schlussvorschriften, beschränkt sich jedoch auf einen allgemeinen Überblick über Gegenstände und Instrumente des Gesetzes.
Im Wortlaut
Zitiervorschlag: "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Energiewende-2040-Gesetzes vom 7. März geändert worden ist"
Novellierungen
Gültig
Voller Titel | Kurztitel | Datum des Inkrafttretens | Antragssteller | Kommentar |
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Energiewende-2040-Gesetz | EWG 2040 | 7. März 2021 | Kabinett N. Neuheimer | Optimale Nutzung von EE-Anlagen und Länderöffnungsklausel zur Festlegung von Mindestabständen von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden aufheben (§§ 9, 249) |