Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern

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Gesetz.png
Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern
Kurztitel ASchB
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Bayern
Inkrafttreten am 10.03.2021


Im Wortlaut

Der Bayerische Landtag hat folgendes Gesetz erlassen:

Gesetz zum Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern(ASchB)


Artikel 1


(1) Die Landesregierung investiert 100.000.000 € in den Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern. (2) Das Unternehmen Alstrom liefert bis zum 20.06.2021 10 Coradia Continental-Batteriezüge für den Schienennahverkehr.

(3) Die neuen Züge werden ab dem 30.06.2021 eingesetzt werden.


Artikel 2

Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.