Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern | |
---|---|
Kurztitel | ASchB |
Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Bayern |
Inkrafttreten am | 10.03.2021 |
Im Wortlaut
Der Bayerische Landtag hat folgendes Gesetz erlassen:
Gesetz zum Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern(ASchB)
Artikel 1
(1) Die Landesregierung investiert 100.000.000 € in den Ausbau des Schienennahverkehrs in Bayern.
(2) Das Unternehmen Alstrom liefert bis zum 20.06.2021 10 Coradia Continental-Batteriezüge für den Schienennahverkehr.
(3) Die neuen Züge werden ab dem 30.06.2021 eingesetzt werden.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.