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1.050 Bytes hinzugefügt ,  09:57, 3. Mai 2021
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<p>(3) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.</p>
<p>(4) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.</p>
<p>(5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account, welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat wahrnehmen. Er ist nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht.</p>
<p>(6) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.</p>
<p><br></p>
<h4>§ 3<br> UNTERSCHEIDUNG SIM-OFF UND SIM-ON</h4>
| [[Elke Kanis]]
| Die Aufgaben des Bundeswahlleiters, die Übernahme der Aufgaben und die Abwahl wurden genauer geregelt. (vgl. § 10 Abs. 7,11,12)
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/2461-abstimmung-einf%C3%BChrung-eines-doppelaccount-registers-im-wiki/&postID=27662#post27662 Einführung eines Doppelaccount-Registers]
| 03.05.2021
| [[Joachim Holler]]
| Ein Doppelaccount-Register wird im Wiki eingeführt. (vgl. § 2 Abs. 5, 6)
|}
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