Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
322 Bytes hinzugefügt ,  23:46, 25. Mär. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
(3) Zur Berechnung der Aktivitätsstimmen werden
a. die Gesamtanzahl der eingebrachten Erstanträge, Änderungsanträge, Gegenanträge und Anfragen multipliziert mit 0,5 einer jeden Fraktion sowie
b. die Gesamtanzahl der bei Abstimmungen tatsächlich abgegebenen und der maximal möglichen abzugebenden Stimmen pro Fraktion
(6) Für ihre Abstimmungsteilnahme im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Abstimmungsquote. Die Abstimmungsquote ist die Anzahl der abgegebenen Stimmen geteilt durch die Anzahl der maximal möglichen abzugebenden Stimmen.
(7) Für ihre nach Absatz 3 erfassten Anträge, Verordnungen und Anfragen multipliziert mit 0,5 (im Folgenden zusammenfassend „Anträge“) im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Antragsquote. Die Antragsquote beträgt für die Liste mit den meisten Anträgen 1, für die übrigen Listen entspricht sie der Anzahl eigener Anträge geteilt durch die Anzahl der Anträge der antragsstärksten Liste.
(8) Das Ergebnis ist durch den Bundeswahlleiter und seinen Stellvertreter, ggf. mit Unterstützung der technischen Administration, zu berechnen.
| [[Andreas Brandstätter]]
| Die Änderung des VDGBs kann nur noch mit absoluter statt einfacher Mehrheit erfolgen (vgl. § 21 Abs. 2)
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/1435-abstimmung-aktivit%C3%A4tspunkte-f%C3%BCr-beantwortung-von-anfragen/ Aktivitätspunkte für Beantwortung von Anfragen]
| 10.01.2021
| [[Nils Neuheimer]]
| Geringere Gewichtung von Anfragen in der Aktivitätswertung
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/1545-abstimmung-tolerierung-von-formfehlern/&postID=16302#post16302 Tolerierung von Formfehlern]

Navigationsmenü