Änderungen

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<p>Eine Klage wegen formeller Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder den Landesverfassungen führt nicht zur Nichtigkeit einer Vorschrift, wenn sich die gerügten formellen Mängel ausschließlich beziehen auf:
<p>1. das Zitiergebot aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 GG,</p><p>2. Verletzungen von im Grundgesetz oder den Landesverfassungen bezeichneten Fristen, die nicht durch ein in dieser Simulation beschlossenes Gesetz geändert wurden,</p><p>3. die Gegenzeichnung einer Vorschrift aus Artikel 58 Satz 1 GG oder</p><p>4. die fehlende Subdelegation nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 4 GG."</p>
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<p>Dieses Gesetz tritt mit seiner Beschlussfassung in Kraft.</p>
== Novellierungen ==

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