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<p class="text-center"><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span><strong><span style="font-size: 24pt;">vDeutsches Gesetzbuch<br>(vDGB)</span></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span></p>
<p class="text-center"><strong></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span><strong></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong><span style="font-size: 24pt;"></span><br></strong></span></p>
<p class="text-center"><span style="font-size: 14pt;"></span><strong><span style="font-size: 12pt;">in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2020, das zuletzt durch den Beschluss vom 1824. Januar 2021 2022 geändert worden ist</span></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span></p>
<p class="text-center"><strong></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong><br></strong></span></p>
<p class="text-center"><span style="font-size: 14pt;"><strong><br></strong></span></p>
<h4>§ 1<br> ZIEL UND GELTUNGSBEREICH</h4>
<p class="text-center"><br></p>
<p>(1) Dieses Gesetz dient der Festlegung der Spielregeln der Politiksimulation „vBundesrepublik“. Spielregeln im Sinne dieses Gesetzes sind alle Regelungen, die sich die Spielerschaft von vBundesrepublik durch Mehrheitsbeschluss gegeben hat.</p>
<p>(2) Dieses Gesetz gilt ausnahmslos für alle Bereiche der Politiksimulation „vBundesrepublik“.</p>
<p>(3) Dieses Gesetz steht an oberster Stelle der Normenhierarchie.</p>
<h4>§ 2<br> DER ACCOUNT</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Jede natürliche Person ist berechtigt '''einen ''' wahlberechtigten Account (= Hauptaccount) zu besitzen.</p> <p>(2) Der Wechsel des Hauptaccounts ist frühestens zwei Monate nach dem letzten Wechsel des aktiven Hauptaccounts möglich. Über begründete Ausnahmen von dieser Regel kann die Administration auf schriftlichen Antrag entscheiden.</p> <p>(23) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.</p> <p>(34) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.</p> <p>(45) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.</p> <p>(56) Jede Person ist berechtigt '''einen ''' zweiten Account(= Nebenaccount), welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht aktiv wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat Landtags- oder Bundestagsmandat wahrnehmen. Er ist nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts Nebenaccounts für Richter am Obersten Gerichtund SimOff-Ämter.</p> <p>(67) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.</p> <p>(8) Accounts, die weder aktive Hauptaccounts noch Nebenaccounts sind (=Drittaccount), dürfen nicht SimOn bespielt werden und besitzen nur ein passives Wahlrecht für SimOff Ämter.</p> <p>(9) Eine Hilfestellung zu den Accounts, den Ämtern und etwaigen Unvereinbarkeiten liefert die Ämterübersicht. Eine Änderung der Ämterübersicht unterliegt denselben Regeln, wie eine Änderung der Spielregeln.</p>
<p><br></p>
<h4>§ 3<br> UNTERSCHEIDUNG SIM-OFF UND SIM-ON</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Alle Texte, die in den Sim-On-Foren gepostet werden und keine explizite Kennzeichnung wie Klammern, Spoiler oder Sternchen enthalten, sind als Sim-On-Aussagen zu werten.</p>
<p>(2) Verstöße Über die Behandlung von Verstößen gegen diese Spielregeln sind, sofern nicht anders geregelt, Simdieses Gesetz als sim-Off zu behandelnon oder sim-off entscheidet das Oberste Gericht.</p> <p>(3) Sim-On zu behandeln sind Verstöße gegen § 1 Absatz 3 und §§ 8, 9 und 15.(weggefallen) </pP>
<p>(4) Likes und Dislikes sind SIM-Off zu werten.</p>
<p><br></p>
<h4>§ 5<br> UNVEREINBARKEIT VON ÄMTERN</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Der Bundespräsident darf mit Ausnahme von Parteiämtern keine weiteren Sim-On-Ämter innehaben. Wird er gewählt, so hat er bei Annahme der Wahl alle weiteren Sim-On-Ämter niederzulegen. Kandidaturen sind nur für Hauptaccounts möglich. Nebenaccounts eines amtierenden Bundespräsidenten dürfen nicht der Bundesregierung angehören.</p>
<p>(2) Eine zeitgleiche Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesrat ist nicht möglich.</p>
<p>(3) Richter am Obersten Gericht dürfen weder der Bundesregierung noch dem Bundesrat angehören.</p>
<p>(4) Nebenaccounts dürfen als Landes- oder Bundesminister ernannt werden, jedoch nicht dem Bundesrat angehören. Ein Spieler darf accountübergreifend nicht an mehr als einer Landesregierung beteiligt sein.</p>
<p><br></p>
<h4>§ 5a<br> VERLUST VON ÄMTERN</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.<br> <p>a. Inaktiv ist, wer 14 Tage nicht eingeloggt war.</p> <p>(2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage inaktiv gemeldet ist.<p> <p>(3) Für SimOff-Ämter ist abweichend von Absatz 1 Buchstabe a. die Inaktivität dann festzustellen, wenn der Kontobesitzer vierzehn Tage lang nicht eingeloggt war.<p>
<p><br></p>
<h4>§ 5b<br> WECHSEL UND AUSWAHL DES BUNDESLANDES</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Wird ein Bundeslandwechsel gewünscht, so ist ein öffentlicher Antrag an die technische Administration zu stellenDie Benutzergruppen der Länder werden von der Bundeswahlleitung geführt.</p> <p>(2) Ein Wechsel Eintritt in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen Landtagswahl stattfindet. Findet eine Landtagswahl oder die Bundestagswahl stattfindet.</p> <p>(3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes innerhalb der nächsten zwei Wochen statt, ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens der Eintritt in das Bundesland erst wieder nach acht Wochen Ablauf der Wahl möglich.</p> <p>(4) Das Abweichend von Satz 2 ist der erstmalige beziehen Eintritt eines Landes ist Accounts in ein Bundesland bis einen Tag vor der Landtags oder Bundestagswahl möglich. Dies gilt nicht für Bundesländer, die aufgrund einer Landtagswahl gesperrt sind.</p> <p>(53) Ein Tag vor Wahlbeginn wird die jeweilige Benutzergruppe geschlossen und Nach dem Eintritt eines Accounts in ein Eintritt Bundesland ist für niemanden mehr ein Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich, bis nach der Wahl.</p>
<p><br></p>
<p><br></p>
<h4>§ 6<br> PARTEIGRÜNDUNGEN</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Jeder Mitspieler hat das Recht eine politische Partei zu gründen.<ref>zur Auslegung siehe [[Urteil 6 BvT 4/21]] des [[Oberstes Gericht|Obersten Gerichts]]</ref></p>
<p>(2) Die erforderliche Anzahl von Gründungsmitgliedern einschließlich des Parteigründers beträgt 10 % der Anzahl gültiger Zweitstimmen der letzten Bundestagswahl (ohne Aktivitätsstimmen, gerundet). Als Parteigründer oder Gründungsmitglied kann nur auftreten, wer parteilos ist und in den letzten zehn Wochen an keiner erfolgreichen Parteigründung mitgewirkt hat.<ref>zur Auslegung siehe [[Urteil 6 BvT 1/21]] des [[Oberstes Gericht|Obersten Gerichts]]</ref></p>
<p>(3) Die grundlegende politische Orientierung sowie die wichtigsten Ziele der Partei sind bei der Parteigründung durch den Parteigründer öffentlich vorzustellen.</p>
<p>(1) Der Bundeswahlleiter wird von allen Mitspielern in einer geheimen Wahl gewählt.</p>
<p>(2) Die Kandidaturphase für das Amt des Bundeswahlleiters ist mindestens 3 Wochen vor der Bundestagswahl einzuleiten und dauert drei Tage.</p>
<p>(3) Jeder Mitspieler ist berechtigt, als Bundeswahlleiter zu kandidieren. Es ist ein SimOff-Amt.</p> <p>(4) Für eine erfolgreiche Wahl bedarf es im ersten und zweiten Wahlgang einer der absoluten Mehrheit, im dritten Wahlgang einer einfachen Mehrheit. Bei Stimmgleichheit im dritten Wahlgang findet eine Stichwahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten statt, sofern nicht alle stimmgleichen Kandidaten bis auf einen freiwillig verzichten.</p>
<p>(5) Die Amtszeit des Bundeswahlleiters beträgt 20 Wochen.</p>
<p>(6) Der Bundeswahlleiter kann zu seiner Unterstützung einen beliebigen bis zu zwei Mitspieler zu seinem Stellvertreter seinen Stellvertretern ernennen. Diese Entscheidung ist der Spielerschaft öffentlich kundzutun.</p> <p>(7) Aufgaben des Bundeswahlleiters istsind:</p> <p>1. die Eröffnung der Threads für die Einreichung der Listen und die Kandidaturen für die Direktmandate.</p> <p>2. die fristgerechte Durchführung der Ausschreibung der Wahlberichterstattung und die Vergabe derselben an ein oder mehrere Medien.</p> <p>3. die fristgerechte Einleitung der Wahlen und das Durchführen derselben.</p> <p>4. die Überwachung der Wahlergebnisse.</p> <p>5. die Feststellung des offiziellen Wahlergebnisses.</p>
<p>6. die Geheimhaltung der Wahlergebnisse während der laufenden Wahl</p>
<p>7. die fristgerechte Durchführung der Wahl durch die Spielerschaft stattzufindenden Wahlen, insbesondere der seines Nachfolgers, sofern nicht anders bestimmt<ref>Betrifft: Bundeswahlleiter, Moderatoren, Wahl-Admins, Richter der Sim-Off-Kammer des Obersten Gerichts</ref></p>
<p>(8) Fallen dem Bundeswahlleiter bei der Durchführung der Wahl etwaige Unregelmäßigkeiten auf, so kann er die technische Administration zur Mithilfe bei Untersuchungen dieser Unregelmäßigkeiten hinzuziehen.</p>
<p>(9) Bei Wahlbetrug oder ähnlichen Vergehen hat der Bundeswahlleiter die gesamte Spielerschaft öffentlich zu informieren und eine entsprechende Beschwerde beim Obersten Gericht einzureichen. Zudem hat er die Korrektur des Wahlergebnisses vorzunehmen.</p>
<p>(10) Scheidet der Bundeswahlleiter vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist eine unverzügliche Neuwahl bis erforderlich. Die Amtszeit des neu gewählten Bundeswahlleiters geht bis zur nächsten regulären Wahl des Bundeswahlleiters.</p>
<p>(11) Sollte der Bundeswahlleiter einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nachkommen, übernimmt sein einer seiner Stellvertreter seine Aufgaben. Ist kein keiner seiner Stellvertreter vorhanden oder kommt dieser kommen diese ebenfalls einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nach, kann die technische Administration die Aufgaben der Bundeswahlleitung für bis zu 14 Tage übernehmen. Ist der Bundeswahlleiter oder sein einer seiner Stellvertreter im Falle des Satz 2 wieder aktiv und zeigt er dies der Administration an, so hat diese die Aufgaben der Bundeswahlleitung wieder abzugeben.</p> <p>((12) Die Abwahl des Bundeswahlleiters ist durch konstruktives Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit möglich.</p>
<p><br></p>
<h4>§ 11<br> WAHLBERICHTERSTATTUNG</h4>
<p>(5) Die Bewerbungen müssen bis spätestens 3 Tage vor der Bundestagswahl beim Bundeswahlleiter eingehen.</p>
<p>(6) Der Bundeswahlleiter kann eine Bewerbung als unzulässig oder nicht fristgerecht abweisen, wenn diese nicht den Vorschriften aus den Absätzen 4 und 5 entspricht.</p>
<p>(7) Der Bundeswahlleiter entscheidet im Einklang mit seinem Stellvertreter seinen Stellvertretern über die Vergabe der Wahlberichterstattung.</p>
<p>(8) Bei mehreren Bewerbungen soll der Bundeswahlleiter nach Möglichkeit eine Zusammenarbeit verschiedener Medien ermöglichen, wenn diese einer Zusammenarbeit zustimmen. Er soll hierbei als Vermittler zwischen den Medien agieren.</p>
<p class="text-center"><br></p>
<p>(6) Eine Parteimitgliedschaft ist zur Kandidatur für eine Partei in einem Wahlkreis nicht nötig. Die Kandidatur für eine Partei muss bei parteifremden Personen vom Parteivorstand innerhalb der Frist nach Absatz 5 im Thread bestätigt werden. Das Direktmandat wird der unterstützenden Partei zugerechnet.</p>
<p>(7) Unabhängige Kandidaten können nur solche Kandidaten sein, die in der Legislaturperiode des Bundestages bis zum Wahltag keiner Partei angehörten. Sie dürfen sich in der Legislaturperiode nach der Wahl keiner Partei oder Fraktion anschließen.</p>
<p>(8) Es wird ein Wahlregister in Form einer Benutzergruppe geführt. Die Benutzergruppe wird 2 Wochen vor jeder Bundestagswahl geöffnet und mit Beginn der Wahl geschlossen. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer dieser Benutzergruppe. Nach jeder Wahl werden alle Teilnehmer aus dem Wahlregister entfernt.In das Wahlregister kann nur eingetragen werden, wer mit seinem Account<br>1. mindestens 18 Sim-On-Beiträge verfasst hat,<br>2. in der letzten Legislaturperiode mindestens einen Beitrag in einem öffentlichen Sim-On-Forum verfasst hat und<br>3. seit mindestens 14 Tagen Mitglied der Simulation ist.<br>Beiträge, die in den Bereichen<br>1. "Vereinshaus",<br>2. "Sim-Off" oder<br>3. "Reale Themen"<br>gepostet wurden, zählen nicht als Sim-On Beiträge</p>
<p><br></p>
<h4>§ 13<br> DIE BUNDESTAGSWAHL</h4>
(3) Zur Berechnung der Aktivitätsstimmen werden
a. die Gesamtanzahl der eingebrachten Erstanträge, Änderungsanträge, Gegenanträge und Anfragen multipliziert mit 0,5 einer jeden Fraktion Liste sowie
b. die Gesamtanzahl der bei Abstimmungen tatsächlich abgegebenen und der maximal möglichen abzugebenden Stimmen pro FraktionListe
erfasst. Anträge und Verordnungen der Bundesregierung werden dabei derjenigen Fraktion Liste zugeordnet, zu deren Partei die Leitung des antragstellenden bzw. verordnenden Ministeriums gehört. Gemeinsame Anträge und Verordnungen mehrerer Fraktionen Listen oder mehrerer Ministerien werden zu gleichen Bruchteilen den entsprechenden Fraktionen Listen zugerechnet.
(4) Die nach Absatz 3 erforderlichen Aktivitätsdaten sind durch das Bundestagspräsidium, ggf. mit Unterstützung des Bundeswahlleiters, zu erfassen und auf Anfrage eines Abgeordneten offenzulegen. Sie sind zudem ausnahmslos bei der offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses der darauffolgenden Bundestagswahl offenzulegen.
(5) Die maximale Anzahl der Aktivitätsstimmen, die eine Liste für die Arbeit ihrer Fraktion in der zurückliegenden Legislaturperiode erhalten kann, entspricht der Quadratwurzel ihrer Wählerstimmen.
(6) Für ihre Abstimmungsteilnahme im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Abstimmungsquote. Die Abstimmungsquote ist die Anzahl der abgegebenen Stimmen geteilt durch die Anzahl der maximal möglichen abzugebenden Stimmen.
(7) Für ihre nach Absatz 3 erfassten Anträge, Verordnungen und Anfragen multipliziert mit 0,5 (im Folgenden zusammenfassend „Anträge“) im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Antragsquote. Die Antragsquote beträgt für die Liste mit den meisten Anträgen 1, für die übrigen Listen entspricht sie der Anzahl eigener Anträge geteilt durch die Anzahl der Anträge der antragsstärksten Liste.
(8) Das Ergebnis ist durch den Bundeswahlleiter und seinen seine Stellvertreter, ggf. mit Unterstützung der technischen Administration, zu berechnen.
<p><br></p>
<h4>§ 13a<br> SITZZUTEILUNG</h4>
<p>(2) Der Bundeswahlleiter eröffnet eine Woche vor jeder Landtagswahl einen Thread "Listen für die XX. Wahl des Landtages".</p>
<p>(3) Listen für die Landtagswahlen sind im dafür vorgesehenen Thread bis zum Tag vor Beginn der Landtagswahl in Textform zu veröffentlichen. Verspätet eingereichte Listen werden nicht berücksichtigt. Unabhängige Listen sind zulässig. Es muss lediglich der Name der zur Wahl stehenden Liste genannt werden.</p>
<p>(4) Der Bundeswahlleiter ist für die fristgerechte Einleitung der Landtagswahlen und die offizielle Ergebnisverkündung zuständig. Er kann hierbei von seinem einem seiner Stellvertreter unterstützt werden, oder diesen mit seinen Aufgaben betrauen.</p>
<p>(5) Pro Stimme bei der Landtagswahl erhält die jeweilige Liste einen Sitz. Die Mandate können während der Legislaturperiode unter den Mitgliedern der jeweiligen Landesparteien beliebig getauscht werden. Eine Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden an das Präsidium ist hierbei obligatorisch. Kann ein Mandat nicht mehr besetzt werden, so bleibt dieses frei, kann aber jederzeit wieder besetzt werden. Die Mandate sind an die jeweiligen Listen gebunden, nicht an die Landtagsmitglieder selbst.<ref>zur Auslegung siehe [[Beschluss 3 BvT 2/20]] des [[Oberstes Gericht|Obersten Gerichts]]</ref></p>
<p>(6) Mitglieder eines Bundeslandes, welche nicht dem Landtag angehören, besitzen alle Rechte eines Landtagsabgeordneten, abgesehen von der Möglichkeit einer Kandidatur für das Landtagspräsidium und der Möglichkeit an Wahlen und Abstimmungen im Landtag teilzunehmen.</p>
<h4>§ 16<br> DER BUNDESTAG</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Der Alterspräsident (meisten Tage durchgehend im Bundestag) Das bisherige Bundestagspräsidium leitet durch die Konstituierende konstituierende Sitzung und lässt in dieser ein neues Bundestagspräsidium wählen. Ist Sobald ein neuer Präsident oder ein neuer Stellvertreter gewählt übernimmt dieser die weiteren AmtshandlungenWahl angenommen haben, endet die Amtszeit des bisherigen Präsidiums und die Amtsrechte und Pflichten gehen auf das neue Präsidium über.</p> <p>Leiten weder der bisherige Bundestagspräsident noch der bisherige Bundestagsvizepräsident binnen 48 Stunden ab Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Endergebnis die konstituierende Sitzung ein, so fällt das Recht zur Leitung der konstituierenden Sitzung dem Alterspräsidenten (aMdB mit den meisten Tage durchgehend im Bundestag) Kommt es zu . Der bisherige Bundestagspräsident oder Bundestagsvizepräsident können nicht gleichzeitig Alterspräsident sein. In einem Gleichstand von mindestens zwei Abgeordneten bei der Zugehörigkeit zum Bundestagsolchen Falle fällt das Amt an jenes Mitglied des Bundestages, entscheiden welches die Beiträgenächstlängste Amtszeit innehat und kein Mitglied des bisherigen Präsidiums ist.</p>
<p>(2) Tritt ein Mitglied des Bundestages von seinem Mandat zurück, dann bleibt in den Fällen des § 13a Absatz 8 Nummer 1 und 2 das Mandat unbesetzt und in den Fällen Nummer 3 und 4 rückt der nächste Bewerber derjenigen Wahlliste, für die das Mitglied kandidiert hat, nach, sofern die Liste noch nicht erschöpft ist, andernfalls bleibt das Mandat unbesetzt.</p>
<p>(3) Mitglieder des Bundestages, die in einem Wahlkreis direkt gewählt wurden, verlieren ihr Mandat, wenn sie den Wahlkreis (Bundesland) wechseln.</p>
<p>Mehr als 14: 5 Stimmen im Bundesrat</p>
<p>(2) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Ein Vertreter eines Bundeslandes gibt die gesamten Stimmen für dieses Bundesland ab.</p>
<p>(3) Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen einen Präsidenten Das Präsidium des Bundesratesbesteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten und dem zweiten Vizepräsidenten.</p> <p>(3.1) Das Präsidium wechselt turnusgemäß alle 6 Wochen. <p>(3.2) Die Reihenfolge ist dabei wie folgt: NRW-Bayern-Thüringen-Hamburg. <p>(3.3) Die aktuelle Delegation des Landes schlägt aus ihrer Mitte einen Kandidaten für das jeweilige Amt vor. <p>(3.4) Der Die Kandidaten müssen vom Bundesrat wählt bestätigt werden. <p>(3.5) Den Posten des ersten Vizepräsidenten besetzt das Land, welches im Abstand von 10 Wochen einen bis zwei vorherigen Turnus den Präsidenten gestellt hat. <p>(3.6) Den Posten des zweiten Vizepräsidenten des Bundesratesbesetzt das Land, welches im nachfolgenden Turnus den Präsidenten stellen wird. </p>(3.7) Ein Bundesland kann, sofern keiner aus der Delegation für das Amt kandidieren möchte, im entsprechenden Turnus auf sein Amt verzichten. In diesem Fall übergeht die Besetzung des betreffenden Amtes auf das nächste Land über. <p>(54) Ist eine Neuwahl Neubesetzung erforderlich, so findet diese unverzüglich statt.</p><p>(65) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats.</p> <p>(76) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Bundesrates.</p>
<p><br></p>
<h4>§ 18<br> DER BUNDESPRÄSIDENT</h4>
<p>(3) Die Archivierung erfolgt nach Verkündung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten oder den zuständigen Regierungschef.</p>
<p>(4) Das Gesetz tritt erst mit Archivierung desselben in Kraft.</p>
<p>(5) Alle realen, nach dem 10. August 2020 in Deutschland beschlossenen Gesetze gelten nicht für diese Simulation.
<p><br></p>
<h4>§ 20<br> DAS OBERSTE GERICHT</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Das Oberste Gericht übernimmt besteht aus zwei Kammern.</p> <p>(2) Die Erste Kammer des Obersten Gerichts (Sim-On -Kammer) übernimmt alle Aufgaben  1. des Bundesverfassungsgerichtes,  2. der Landesverfassungsgerichtshöfe,  3. der ordentlichen Gerichtsbarkeit und  4. der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Alles weitere  Der ersten Kammer des Obersten Gerichtes gehören vier Richter an. Das Nähere regelt ein Sim-On-GesetzBundesgesetz.</p> <p>(23) Das Oberste Gericht entscheidet Die Zweite Kammer des Obersten Gerichts (Sim-Off -Kammer) entscheidet über  1. die Einhaltung der Spielregeln, sowie die Verhängung von Sperren  2. Einsprüche gegen Entscheidungen der Moderation oder Verwarnungen, sofern dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Moderatoren fällt.</p>Administration und  <p>(3) Dem obersten Gericht gehören 4 Richter an.</p>weitere ihr durch die Spielregeln zugewiesenen Verfahren.  <p>(4) Näheres regelt ein Bundesgesetzdas Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik.</p>
<p><br></p>
<p><br></p>
| [[Joachim Holler]]
| Ein Doppelaccount-Register wird im Wiki eingeführt. (vgl. § 2 Abs. 5, 6)
|}-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/3431-abstimmung-%C3%A4nderung-des-5b-vdgb/&postID=41184#post41184 Änderung des §5b vDGB]| 25.08.2021| [[Elke Kanis]]| Die Länder-Benutzergruppen wird der Bundeswahlleitung übertragen (vgl. §5b)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/4432-abstimmung-%C3%A4nderung-der-alterspr%C3%A4sidentenregelung/&postID=56308#post56347 Änderung der Alterspräsidentenregelung]| 04.12.2021| [[Maximilian von Gröhn]]| Änderung der Alterspräsidentenregelung: Das alte Präsidium leitet von nun an die konstituierende Sitzung des Bundestages (vgl. § 16 Abs. 1)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/4554-abstimmung-aktivit%C3%A4tsstimmen-der-fraktionen-und-listen/#post57648 Aktivitätsstimmen der Fraktionen und Listen]| 13.12.2021| [[Elke Kanis]]| Klarheit schaffen, dass alle Listen Aktivitätsstimmen erhalten und nicht nur Fraktionen (vgl. § 13)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/4685-abstimmung-bundeswahlleiter-kompetenzen/#post59063 Kompetenzen Bundeswahlleiter]| 22.12.2021| [[Elke Kanis]]| Zuständigkeit des Bundeswahlleiters für Mod- und Adminwahlen (vgl. § 10 Nrn. 8 u. 9)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/5010-abstimmung-gesetzesstichtag/ Gesetzesstichtag]| 23.01.2022| [[Matthias Linner]]| Festlegung des Gesetzesstichtages (vgl. § 19 Absatz 5)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/5015-abstimmung-verlust-von-%C3%A4mtern/#post63246 Verlust von Ämtern]| 24.01.2022| [[Elke Kanis]]| Definition vom Verlust der Ämter (vgl. § 5a)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/5620-abstimmung-einschr%C3%A4nkungen-f%C3%BCr-das-wahlregister/#wcf12 Einschränkungen für das Wahlregister]| 11.04.2022| [[Diogenes Hammerschmidt]]| Einschränkungen für das Wahlregister (vgl. § 18 Abs. 8)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/6147-gesetz-zur-reform-von-wahladministration-moderation-und-oberstem-gericht-und-zur/ Gesetz zur Reform von Wahladministration, Moderation und Oberstem Gericht und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung]| 13.06.2022| [[Matthias Linner]]| Neuordnung von Wahladministration, Moderation und Oberstem Gericht; Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/6451-abstimmung-gesetz-zur-weiteren-anpassung-des-vdeutschen-gesetzbuches-und-zur-anp/&postID=79179#post79179 Gesetz zur weiteren Anpassung des vDeutschen Gesetzbuches und zur Anpassung von Vorschriften über die SimOff-Gerichtsbarkeit]| 13.07.2022| [[Irina Christ]]| Verhinderung von Inaktivität für Konten, die ausschließlich für SimOff-Ämter verwendet werden.|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/6698-abstimmung-aufgaben-des-bundeswahlleiters/ Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches (Aufgaben des Bundeswahlleiters)]| 08.08.2022| [[Lukas Kratzer]]| Zusammenfassung der Aufgabe für Sim-Off-Wahlen des Bundeswahlleiters; Ernennung von bis zu zwei Stellvertretern|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/7135-abstimmung-%C3%A4nderung-der-spielregeln-inaktivit%C3%A4t/ Änderung zur Inaktivitätsregelung]| 03.10.2022| [[Jan Friedländer]]| Streichung des Inaktivitätskriteriums des Nichtverfassens eines Beitrages für 14 Tage (vgl. § 5a)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/7730-abstimmung-änderung-des-17-vdgb-bundesratspräsidentschaft/&postID=99222#post99222/ Änderung zur Wahl des Bundesratspräsidiums]| 01.12.2022| [[Jan-Lucas Goldhammer]]| Änderung von einer allgemeinen Wahl zu einer Turnusregelung ähnlich wie im RL (vgl. § 17)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/8237-abstimmung-festlegung-der-ämterübersicht-anpassung-der-spielregeln/&postID=107471#post107471/ Festelgung der Ämterübersicht, Anpassung der Spielregeln]| 01.12.2022| [[Jan-Lucas Goldhammer]]| Verbindliche Festlegung einer Übersicht, welche Ämter von welchen Accounts besetzt werden dürfen. Anpassung der §§2 und 5; Nebenaccounts dürfen Minister werden (vgl. §§ 2 und 5)|-| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/8704-abstimmung-regel%C3%A4nderung-zu-mehrheiten-bei-sim-off-wahlen/ Regeländerung zu Mehrheiten bei Sim-Off-Wahlen]| 10.05.2023| [[Ryan Davis]]| Regeländerung zu Mehrheiten bei Sim-Off-Wahlen|- | [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/8703-abstimmung-regel%C3%A4nderung-zur-auswahl-des-bundeslandes/ Regeländerung zur Auswahl des Bundeslandes]| 10.05.2023| [[Ryan Davis]]| Regeländerung zur Auswahl des Bundeslandes|- | [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/9302-regeländerung-zur-ergänzung-des-2-vdgb/&postID=122463#post122463/ Regeländerung zur Ergänzung des §2 vDGB]| 02.08.2023| [[Samira Yasemin Ashfahdi]]| Regeländerung zur Frist bei Wechsel des Hauptaccounts |-
<!--
=== Nicht mehr gültig ===
<Für Rechtsnormen, die auf diese Rechtsnorm Bezug nehmen bzw. sich daraus ableiten, verlinken>
-->
 
== Urteile zu diesem Gesetz ==
* [[Beschluss 3 BvT 2/20]]: Zur Auslegung des § 14 Abs. 5 vDGB
* [[Urteil 6 BvT 1/21]]: Zur Auslegung des § 6 vDGB
* [[Urteil 6 BvT 4/21]]: Zur Auslegung der §§ 6, 7 vDGB
== Einzelnachweise ==
438

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