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<p><br></p>
<p>(1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.<br>
<p>a. Inaktiv ist, wer 14 Tage nicht eingeloggt oder 14 Tage keine SimOn Beiträge verfasst hatwar. Vereinshaus ist SimOff!</p>
<p>(2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage inaktiv gemeldet ist.<p>
<p>(3) Für SimOff-Ämter ist abweichend von Absatz 1 Buchstabe a. die Inaktivität dann festzustellen, wenn der Kontobesitzer vierzehn Tage lang nicht eingeloggt war oder wenn dieser vierzehn Tage lang keine Beiträge verfasst hat.<p>
<p><br></p>
<h4>§ 5b<br> WECHSEL UND AUSWAHL DES BUNDESLANDES</h4>
| [[Lukas Kratzer]]
| Zusammenfassung der Aufgabe für Sim-Off-Wahlen des Bundeswahlleiters; Ernennung von bis zu zwei Stellvertretern
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/7135-abstimmung-%C3%A4nderung-der-spielregeln-inaktivit%C3%A4t/ Änderung zur Inaktivitätsregelung]
| 03.10.2022
| [[Jan Friedländer]]
| Streichung des Inaktivitätskriteriums des Nichtverfassens eines Beitrages für 14 Tage (vgl. § 5a)
|}
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