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<p>5. die Feststellung des offiziellen Wahlergebnisses</p>
<p>6. die Geheimhaltung der Wahlergebnisse während der laufenden Wahl</p>
<p>7. die fristgerechte Durchführung der durch die Spielerschaft stattzufindenden Wahlen, insbesondere der seines Nachfolgers, sofern nicht anders bestimmt<ref>Betrifft: Bundeswahlleiter, Moderatoren, Wahl-Admins, Richter der Sim-Off-Kammer des Obersten Gerichts</ref></p>
<p>(8) Fallen dem Bundeswahlleiter bei der Durchführung der Wahl etwaige Unregelmäßigkeiten auf, so kann er die technische Administration zur Mithilfe bei Untersuchungen dieser Unregelmäßigkeiten hinzuziehen.</p>
<p>(9) Bei Wahlbetrug oder ähnlichen Vergehen hat der Bundeswahlleiter die gesamte Spielerschaft öffentlich zu informieren und eine entsprechende Beschwerde beim Obersten Gericht einzureichen. Zudem hat er die Korrektur des Wahlergebnisses vorzunehmen.</p>
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