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Einfügen der Änderung vom 08.08.2022
<p>(4) Für eine erfolgreiche Wahl bedarf es im ersten und zweiten Wahlgang einer absoluten Mehrheit, im dritten Wahlgang einer einfachen Mehrheit. Bei Stimmgleichheit im dritten Wahlgang findet eine Stichwahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten statt, sofern nicht alle stimmgleichen Kandidaten bis auf einen freiwillig verzichten.</p>
<p>(5) Die Amtszeit des Bundeswahlleiters beträgt 20 Wochen.</p>
<p>(6) Der Bundeswahlleiter kann zu seiner Unterstützung einen beliebigen bis zu zwei Mitspieler zu seinem Stellvertreter seinen Stellvertretern ernennen. Diese Entscheidung ist der Spielerschaft öffentlich kundzutun.</p> <p>(7) Aufgaben des Bundeswahlleiters istsind:</p> <p>1. die Eröffnung der Threads für die Einreichung der Listen und die Kandidaturen für die Direktmandate.</p> <p>2. die fristgerechte Durchführung der Ausschreibung der Wahlberichterstattung und die Vergabe derselben an ein oder mehrere Medien.</p> <p>3. die fristgerechte Einleitung der Wahlen und das Durchführen derselben.</p> <p>4. die Überwachung der Wahlergebnisse.</p> <p>5. die Feststellung des offiziellen Wahlergebnisses.</p>
<p>6. die Geheimhaltung der Wahlergebnisse während der laufenden Wahl</p>
<p>7. die fristgerechte Durchführung der Wahl durch die Spielerschaft stattzufindenden Wahlen, insbesondere der seines Nachfolgers</p> <p>8. die fristgerechte Durchführung der Wahl der Moderation</p> <p>9. die fristgerechte Durchführung der Wahl der Wahl-Admins, sofern nicht anders bestimmt</p>
<p>(8) Fallen dem Bundeswahlleiter bei der Durchführung der Wahl etwaige Unregelmäßigkeiten auf, so kann er die technische Administration zur Mithilfe bei Untersuchungen dieser Unregelmäßigkeiten hinzuziehen.</p>
<p>(9) Bei Wahlbetrug oder ähnlichen Vergehen hat der Bundeswahlleiter die gesamte Spielerschaft öffentlich zu informieren und eine entsprechende Beschwerde beim Obersten Gericht einzureichen. Zudem hat er die Korrektur des Wahlergebnisses vorzunehmen.</p>
<p>(10) Scheidet der Bundeswahlleiter vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist eine unverzügliche Neuwahl bis erforderlich. Die Amtszeit des neu gewählten Bundeswahlleiters geht bis zur nächsten regulären Wahl des Bundeswahlleiters.</p>
<p>(11) Sollte der Bundeswahlleiter einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nachkommen, übernimmt sein einer seiner Stellvertreter seine Aufgaben. Ist kein keiner seiner Stellvertreter vorhanden oder kommt dieser kommen diese ebenfalls einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nach, kann die technische Administration die Aufgaben der Bundeswahlleitung für bis zu 14 Tage übernehmen. Ist der Bundeswahlleiter oder sein einer seiner Stellvertreter im Falle des Satz 2 wieder aktiv und zeigt er dies der Administration an, so hat diese die Aufgaben der Bundeswahlleitung wieder abzugeben.</p> <p>((12) Die Abwahl des Bundeswahlleiters ist durch konstruktives Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit möglich.</p>
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<h4>§ 11<br> WAHLBERICHTERSTATTUNG</h4>
<p>(5) Die Bewerbungen müssen bis spätestens 3 Tage vor der Bundestagswahl beim Bundeswahlleiter eingehen.</p>
<p>(6) Der Bundeswahlleiter kann eine Bewerbung als unzulässig oder nicht fristgerecht abweisen, wenn diese nicht den Vorschriften aus den Absätzen 4 und 5 entspricht.</p>
<p>(7) Der Bundeswahlleiter entscheidet im Einklang mit seinem Stellvertreter seinen Stellvertretern über die Vergabe der Wahlberichterstattung.</p>
<p>(8) Bei mehreren Bewerbungen soll der Bundeswahlleiter nach Möglichkeit eine Zusammenarbeit verschiedener Medien ermöglichen, wenn diese einer Zusammenarbeit zustimmen. Er soll hierbei als Vermittler zwischen den Medien agieren.</p>
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(7) Für ihre nach Absatz 3 erfassten Anträge, Verordnungen und Anfragen multipliziert mit 0,5 (im Folgenden zusammenfassend „Anträge“) im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Antragsquote. Die Antragsquote beträgt für die Liste mit den meisten Anträgen 1, für die übrigen Listen entspricht sie der Anzahl eigener Anträge geteilt durch die Anzahl der Anträge der antragsstärksten Liste.
(8) Das Ergebnis ist durch den Bundeswahlleiter und seinen seine Stellvertreter, ggf. mit Unterstützung der technischen Administration, zu berechnen.
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<h4>§ 13a<br> SITZZUTEILUNG</h4>
<p>(2) Der Bundeswahlleiter eröffnet eine Woche vor jeder Landtagswahl einen Thread "Listen für die XX. Wahl des Landtages".</p>
<p>(3) Listen für die Landtagswahlen sind im dafür vorgesehenen Thread bis zum Tag vor Beginn der Landtagswahl in Textform zu veröffentlichen. Verspätet eingereichte Listen werden nicht berücksichtigt. Unabhängige Listen sind zulässig. Es muss lediglich der Name der zur Wahl stehenden Liste genannt werden.</p>
<p>(4) Der Bundeswahlleiter ist für die fristgerechte Einleitung der Landtagswahlen und die offizielle Ergebnisverkündung zuständig. Er kann hierbei von seinem einem seiner Stellvertreter unterstützt werden, oder diesen mit seinen Aufgaben betrauen.</p>
<p>(5) Pro Stimme bei der Landtagswahl erhält die jeweilige Liste einen Sitz. Die Mandate können während der Legislaturperiode unter den Mitgliedern der jeweiligen Landesparteien beliebig getauscht werden. Eine Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden an das Präsidium ist hierbei obligatorisch. Kann ein Mandat nicht mehr besetzt werden, so bleibt dieses frei, kann aber jederzeit wieder besetzt werden. Die Mandate sind an die jeweiligen Listen gebunden, nicht an die Landtagsmitglieder selbst.<ref>zur Auslegung siehe [[Beschluss 3 BvT 2/20]] des [[Oberstes Gericht|Obersten Gerichts]]</ref></p>
<p>(6) Mitglieder eines Bundeslandes, welche nicht dem Landtag angehören, besitzen alle Rechte eines Landtagsabgeordneten, abgesehen von der Möglichkeit einer Kandidatur für das Landtagspräsidium und der Möglichkeit an Wahlen und Abstimmungen im Landtag teilzunehmen.</p>
| [[Irina Christ]]
| Verhinderung von Inaktivität für Konten, die ausschließlich für SimOff-Ämter verwendet werden.
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/6698-abstimmung-aufgaben-des-bundeswahlleiters/ Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches (Aufgaben des Bundeswahlleiters)]
| 08.08.2022
| [[Lukas Kratzer]]
| Zusammenfassung der Aufgabe für Sim-Off-Wahlen des Bundeswahlleiters; Ernennung von bis zu zwei Stellvertretern
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