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666 Bytes hinzugefügt ,  16:58, 13. Jul. 2022
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<p>(1) Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität.<br>
<p>a. Inaktiv ist, wer 14 Tage nicht eingeloggt oder 14 Tage keine SimOn Beiträge verfasst hat. Vereinshaus ist SimOff!</p>
<p>(2) Ein Amtsinhaber muss sein Amt aufgeben, wenn er mehr als 14 Tage abwesend inaktiv gemeldet ist.<p> <p>(3) Für SimOff-Ämter ist abweichend von Absatz 1 Buchstabe a. die Inaktivität dann festzustellen, wenn der Kontobesitzer vierzehn Tage lang nicht eingeloggt war oder wenn dieser vierzehn Tage lang keine Beiträge verfasst hat.<p>
<p><br></p>
<h4>§ 5b<br> WECHSEL UND AUSWAHL DES BUNDESLANDES</h4>
| [[Matthias Linner]]
| Neuordnung von Wahladministration, Moderation und Oberstem Gericht; Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/6451-abstimmung-gesetz-zur-weiteren-anpassung-des-vdeutschen-gesetzbuches-und-zur-anp/&postID=79179#post79179 Gesetz zur weiteren Anpassung des vDeutschen Gesetzbuches und zur Anpassung von Vorschriften über die SimOff-Gerichtsbarkeit]
| 13.07.2022
| [[Irina Christ]]
| Verhinderung von Inaktivität für Konten, die ausschließlich für SimOff-Ämter verwendet werden.
|}
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