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| Erlassen am = 28.04.2020
| Inkrafttreten am = 28.04.2020
| Letzte Änderung durch = [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/44324554-abstimmung-aktivit%C3%A4nderungA4tsstimmen-der-alterspr%C3%A4sidentenregelungfraktionen-und-listen/&postID=56308#post56347 Änderung post57648 Aktivitätsstimmen der AlterspräsidentenregelungFraktionen und Listen] | Inkrafttreten der letzten Änderung = 0413.12.2021
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<p class="text-center"><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span><strong><span style="font-size: 24pt;">vDeutsches Gesetzbuch<br>(vDGB)</span></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span></p>
<p class="text-center"><strong></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span><strong></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong><span style="font-size: 24pt;"></span><br></strong></span></p>
<p class="text-center"><span style="font-size: 14pt;"></span><strong><span style="font-size: 12pt;">in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2020, das zuletzt durch den Beschluss vom 1813. Januar Dezember 2021 geändert worden ist</span></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong></strong></span></p>
<p class="text-center"><strong></strong><span style="font-size: 14pt;"><strong><br></strong></span></p>
<p class="text-center"><span style="font-size: 14pt;"><strong><br></strong></span></p>
(3) Zur Berechnung der Aktivitätsstimmen werden
a. die Gesamtanzahl der eingebrachten Erstanträge, Änderungsanträge, Gegenanträge und Anfragen multipliziert mit 0,5 einer jeden Fraktion Liste sowie
b. die Gesamtanzahl der bei Abstimmungen tatsächlich abgegebenen und der maximal möglichen abzugebenden Stimmen pro FraktionListe
erfasst. Anträge und Verordnungen der Bundesregierung werden dabei derjenigen Fraktion Liste zugeordnet, zu deren Partei die Leitung des antragstellenden bzw. verordnenden Ministeriums gehört. Gemeinsame Anträge und Verordnungen mehrerer Fraktionen Listen oder mehrerer Ministerien werden zu gleichen Bruchteilen den entsprechenden Fraktionen Listen zugerechnet.
(4) Die nach Absatz 3 erforderlichen Aktivitätsdaten sind durch das Bundestagspräsidium, ggf. mit Unterstützung des Bundeswahlleiters, zu erfassen und auf Anfrage eines Abgeordneten offenzulegen. Sie sind zudem ausnahmslos bei der offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses der darauffolgenden Bundestagswahl offenzulegen.
(5) Die maximale Anzahl der Aktivitätsstimmen, die eine Liste für die Arbeit ihrer Fraktion in der zurückliegenden Legislaturperiode erhalten kann, entspricht der Quadratwurzel ihrer Wählerstimmen.
(6) Für ihre Abstimmungsteilnahme im Bundestag erhält eine Liste die Hälfte der maximal möglichen Aktivitätsstimmen multipliziert mit ihrer Abstimmungsquote. Die Abstimmungsquote ist die Anzahl der abgegebenen Stimmen geteilt durch die Anzahl der maximal möglichen abzugebenden Stimmen.
| [[Maximilian von Gröhn]]
| Änderung der Alterspräsidentenregelung: Das alte Präsidium leitet von nun an die konstituierende Sitzung des Bundestages (vgl. § 16 Abs. 1)
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/4554-abstimmung-aktivit%C3%A4tsstimmen-der-fraktionen-und-listen/#post57648 Aktivitätsstimmen der Fraktionen und Listen]
| 13.12.2021
| [[Elke Kanis]]
| Klarheit schaffen, dass alle Listen Aktivitätsstimmen erhalten und nicht nur Fraktionen (vgl. § 13)
|}
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