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| Erlassen am = 28.04.2020
| Inkrafttreten am = 28.04.2020
| Letzte Änderung durch = [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/24613431-abstimmung-einf%C3%BChrungA4nderung-einesdes-doppelaccount5b-registers-im-wikivdgb/&postID=2766241184#post27662 Gesetz zur Einführung eines Doppelaccount-Registerspost41184 Änderung des §5b vDGB] | Inkrafttreten der letzten Änderung = 0325.0508.2021
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<h4>§ 5b<br> WECHSEL UND AUSWAHL DES BUNDESLANDES</h4>
<p><br></p>
<p>(1) Wird ein Bundeslandwechsel gewünscht, so ist ein öffentlicher Antrag an die technische Administration zu stellenDie Benutzergruppen der Länder werden von der Bundeswahlleitung geführt.</p>
<p>(2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.</p>
<p>(3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.</p>
<p>(4) Das erstmalige beziehen eines Landes ist bis einen Tag vor der Landtags - oder Bundestagswahl möglich.</p> <p>(5) Ein Am Tag vor Wahlbeginn wird der Wahl gilt die jeweilige Benutzergruppe als geschlossen und ein Eintritt ist für niemanden mehr möglich, bis nach der Wahl.</p>
<p><br></p>
<p><br></p>
| [[Joachim Holler]]
| Ein Doppelaccount-Register wird im Wiki eingeführt. (vgl. § 2 Abs. 5, 6)
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/3431-abstimmung-%C3%A4nderung-des-5b-vdgb/&postID=41184#post41184 Änderung des §5b vDGB]
| 25.08.2021
| [[Elke Kanis]]
| Die Länder-Benutzergruppen wird der Bundeswahlleitung übertragen (vgl. §5b)
|}
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