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{{Infobox Gesetz (USA)
|Voller Titel=Resolution, um die Geschäftsordnung des Senats zu beschließen.
|Kurztitel=S. Res. 2
|Eingebracht im=1st Congress
|Eingebracht am=19. Dezember
|Eingebracht von=Sen. Ryan
|Weitere Antragsteller=
|Fachgebiet=Rules and Administration
|In Kraft seit=21.12.2020
}}

Die Resolution, '''um die Geschäftsordnung des Senats zu beschließen''' ist eine Resolution, die im Senat während des 1. Kongresses eingebracht wurde.

== Tracker and Actions ==

=== Tracker ===
{{Hilfsmittel Tracker (USA)
|Type=Res<!--Bill, Res oder ConRes-->
|Introduced in=Senate <!--House oder Senate-->
|Introduced=x <!--freilassen oder x-->

<!--Für Gesetze-->
|Passed 1= <!--freilassen oder x-->
|Passed 2= <!--freilassen oder x-->
|To President= <!--freilassen oder x-->
|Became Law= <!--x für: Became Law; Veto für: Vetoed by President-->
|Passed over veto= <!--x für: Passed over veto; Failed für: Failed to pass over veto-->
|Became Law after passed over veto= <!--freilassen oder x-->

<!--Für Resolutions-->
|Agreed=x <!--freilassen oder x-->

<!--Für Concurrent Resolutions-->
|Agreed 1= <!--freilassen oder x-->
|Agreed 2= <!--freilassen oder x-->
}}

=== Actions ===

{|class="wikitable sortable"
! Datum
! Action
! Antragssteller
! Ort der Action
|-
| 19.12.2020
| Introduced
|
| Senate
|-
| 21.12.2020
| Passed/agreed to in Senate: Submitted in the Senate, considered, and agreed to without amendment by Unanimous Consent.
| Sen. Ryan
| Senate

|}

== Text ==

=== Ursprüngliche Fassung ===
RESOLUTION

um die Geschäftsordnung des United States Senate zu beschließen.

Beschlossen, dass die folgende Geschäftsordnung die Geschäftsordnung des United States Senate sei.

Rules of the United States Senate

Rule I. Ernennung eines Senators als Vorsitzenden
(1) Der Senat wählt einen President pro Tempore, der den Vizepräsidenten als Senatspräsident vertritt und dessen Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers oder seines Ausscheidens aus dem Senat andauert.
(2) Der Vizepräsident und der President pro Tempore stimmen miteinander ab, welche Aufgaben der Vizepräsident persönlich übernimmt. Der Vizepräsident darf jederzeit als Senatspräsident von seinen Rechten Gebrauch machen und die Sitzung des Senats leiten.
(3) Der President pro Tempore darf einen oder mehrere Vertreter ernennen und hierbei dessen Aufgabenbereich spezifizieren.

Rule II. Aussetzung und Änderung der Regeln
(1) Jede Regel darf im einstimmigen Einverständnis außer Kraft gesetzt werden, wenn nichts anderes festgelegt wurde. Um einstimmiges Einverständnis zu erreichen, muss der Antrag klar erkennbar gestellt sein und innerhalb von 24 Stunden kein Widerspruch erhoben werden.
(2) Diese Rules of the U.S. Senate sollen von Kongress zu Kongress fortbestehen, sofern sie nicht auf Grundlage dieser Regeln verändert wurden.

Rule III. Mitteilungen
(1) Mitteilungen des Präsidenten oder Repräsentantenhauses können zu jeder Zeit im dafür vorgesehenen Bereich eingesehen werden. Der President pro Tempore hat sie gegebenenfalls an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.
(2) Der President pro Tempore übersendet alle durch den Senat angenommenen Gesetzesvorlagen, Joint Resolutions und andere Resolutionen an das Repräsentantenhaus; der President pro Tempore übersendet dem Präsidenten ebenfalls alle Resolutionen oder anderen Mitteilungen, die an ihn gerichtet sind.

Rule IV. Dokumente des Senats
Mit Ausnahme von Verträgen darf kein Dokument, was dem Senat vorgelegt wurde, aus den Unterlagen des Senats entfernt werden. Das gilt ebenso für das Zurückziehen eines Antrags, sofern in der Geschäftsordnung nichts anderes beschlossen wurde.

Rule V. Senate Calendar
(1) Jede Angelegenheit des Senats wird durch den President pro Tempore auf den Senate Calendar gesetzt.
(2) Der Senate Calendar umfasst Angaben über den internen Namen der Bill und ihren Zustand im Senat.

Rule VI. Abstimmungsprozedere
(1) Abstimmungen und Wahlen bieten die Optionen „Aye“ (Zustimmung), „Nay“ (Ablehnung) oder „Present“ (Anwesend/Enthaltung). Alle abwesenden Senatoren stimmen mit „Abstain“ (Abwesend) ab.
(2) Abstimmungen und Wahlen dauern grundsätzlich 48 Stunden. Sie sind öffentlich.
(3) Der Sitzungsleiter kann das Ergebnis einer Abstimmung verkünden, bevor die Abstimmung beendet ist, wenn die notwendige Mehrheit bereits erreicht ist oder nicht mehr erreichbar ist. Das ist nicht möglich, wenn bei der Abstimmung die Möglichkeit des Wechselns des Abstimmungsverhaltens gegeben ist.
(4) Jeder Senator ist verpflichtet, an Abstimmungen teilzunehmen. Er hat sich bei Abwesenheit von Abstimmungen durch sich selbst oder einen anderen Senator entschuldigen zu lassen.

Rule VII. Änderungsanträge und allgemeine Anträge
(1) Anträge, Änderungsanträge und Resolutionen dürfen, sofern nicht über sie abgestimmt wird, zu jeder Zeit mit Zustimmung des Senats modifiziert oder zurückgezogen werden.
(2) Ein Antrag kann auf Antrag eines Senators in mehrere einzelne Anträge aufgeteilt werden.
(3) Jeder Senator darf Änderungsanträge zu jedem Thema einbringen. Themenfremde Änderungsanträge müssen durch den President pro Tempore zurückgewiesen werden, wenn
sich der Änderungsantrag auf ein Bewilligungsgesetz bezieht,
der Senat solche Anträge im einstimmigen Einverständnis verboten hat, und
der Senat eine Cloture-Motion zur zu ändernden Vorlage angenommen hat.
(4) Der Senat befasst sich nur mit einer Sache, wenn ein Antrag auf Befassung angenommen wurde. Anträge auf Befassung sind debattierbar.
(5) Über Änderungsanträge soll nach Möglichkeit in Bündeln abgestimmt werden, wobei innerhalb eines Bündels über jeden Antrag einzeln abgestimmt wird. Die Bündelung dient dem Zweck, gleichzeitig über mehrere Änderungsanträge abzustimmen, die weder direkt noch indirekt im Konflikt zueinander stehen.

Rule VIII. Debatte
(1) Die Debatte über eine Bill kann beendet werden, wenn im Senat kein Redebedarf mehr besteht. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb von 24 Stunden kein Redebeitrag veröffentlicht wurde und kein Redebedarf angemeldet wurde. Beiträge, die klar zu erkennen geben, dass kein weiterer Redebedarf besteht zählen hierbei nicht für die 24 Stunden.
(2) Wenn ein Senator das Wort ergreifen möchte, soll er sich erheben und sich an den Vorsitzenden wenden.
(3) Kein Senator darf in der Debatte, direkt oder indirekt, durch irgendeine Form von Wörtern einem anderen Senator oder anderen Senatoren irgendein Verhalten oder Motiv zuschreiben, das einem Senator unwürdig ist.
(4) Kein Senator in der Debatte darf sich unangemessen auf eine Rede zur Lage der Nation beziehen.
(5) Wenn ein Senator in seiner Rede oder auf andere Weise die Regeln des Senats verletzt, wird der Vorsitzende ihn entweder von sich aus oder auf Antrag eines anderen Senators zur Ordnung rufen.
(6) Wenn ein Senator zur Ordnung gerufen wird, muss er sich setzen und in der Debatte zu dieser Bill um Erlaubnis bitten, um reden zu dürfen. Diese wird durch Abstimmung ohne Aussprache mit einfacher Mehrheit gewährt.
(7) Jeder Senator, der vom Vorsitzenden angewiesen wird, sich zu setzen, und jeder Senator, der den Vorsitzenden auffordert, einen Senator aufzufordern, sich zu setzen, kann gegen die Entscheidung des Vorsitzenden Berufung einlegen, die zur Debatte steht.
(8) Ehemalige Präsidenten der Vereinigten Staaten sind berechtigt, sich an den Senat zu wenden, wenn sie dies dem President pro Tempore mitteilen, der daraufhin die erforderlichen Vorkehrungen trifft.

Rule IX. Auslegung der Geschäftsordnung und Anträge dazu
(1) Jeder Senator kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Die Auslegung der Geschäftsordnung und die Berücksichtigung von Anträgen zur Geschäftsordnung obliegt der Person, die den Vorsitz über den Senat ausübt. Nach der Auslegung des Vorsitzes kann jeder Senator innerhalb von 24 Stunden beantragen, dass der Senat über eine solche Entscheidung abstimmen soll. Eine solche Abstimmung dauert ebenfalls maximal 24 Stunden. Wenn nicht die Mehrheit der abstimmenden Senatoren der Entscheidung zustimmt, wird sie widerrufen.
(2) Abweichungen von der Geschäftsordnung, im Besonderen die außerordentliche Festsetzung von Abstimmungen, können per einstimmigen Einverständnis beschlossen werden. Einstimmiges Einverständnis ist anzunehmen, wenn 24 Stunden nach Antragstellung kein Widerspruch dazu geäußert wurde. Entsprechende Anträge sind deutlich sichtbar zu stellen und sollten durch den Vorsitzenden hervorgehoben werden.

Rule X. Anträge
(1) Wenn eine Debatte läuft, kann kein Antrag gestellt werden, außer
um Einstimmige Annahme zu erwirken. Von Einstimmiger Annahme eines Antrags ist generell auszugehen, wenn innerhalb von 24 Stunden kein Widerspruch zu diesem Antrag erhoben wird.
um eine Anhörung zu erwirken.
um etwas auf den Tisch legen. (Nichtbefassung)
zum Schluss der Debatte zu kommen.
einen Antrag zu ändern.
einen Antrag einem Ausschuss zu überweisen.
(2) Über die Priorisierung der Anträge wird ohne Aussprache durch den Sitzungsleiter entschieden. Grundsätzlich werden Änderungsanträge gegenüber Ausschussüberweisungsanträgen priorisiert, die Anträgen auf Schluss der Debatte gegenüber priorisiert werden, die Nichtbefassungsanträgen gegenüber priorisiert werden.
(3) Zwei Senatoren dürfen jederzeit dem Vorsitzenden einen Antrag auf Schluss der Debatte vorlegen. Der Vorsitzende unterrichtet den Senat über den Antrag.
(4) Mindestens 24 Stunden nach Antragstellung wird über die folgende Frage abgestimmt: "Ist es der Sinn des Senats, dass die Debatte beendet wird?"
(5) Wenn drei Fünftel der anwesenden Senatoren der Frage zustimmen und es sich nicht um einen Antrag, um die Geschäftsordnung zu ändern, bei dem die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Senatoren benötigt wird, handelt, ist der Antrag auf Schluss der Debatte angenommen.
(6) Nach Annahme des Antrags auf Schluss der Debatte bleibt die Debatte noch 48 Stunden offen. Über Änderungsanträge, die in den 48 Stunden nach Unterabschnitt (5) eingereicht wurden, wird nach Annahme des Antrags auf Schluss der Debatte vierundzwanzig Stunden lang ohne Aussprache abgestimmt.
(7) Über Anträge nach Rule VII. (1) wird ohne Aussprache abgestimmt.
(8) Bei Nominierungen des Präsidenten wird bei Anträgen zum Schluss der Anhörung lediglich eine einfache Mehrheit der anwesenden Senatoren benötigt. Die Vorschriften in Rule VII. (3) bis (7) bleibt davon unberührt.
(9) Wenn ein Antrag auf Schluss der Debatte über einen Antrag auf Befassung vorgelegt wird, der vom Mehrheits- und Minderheitsführer unterstützt wird, so ist sofort über den Antrag abzustimmen. Im Falle einer Annahme des Antrags auf Schluss der Debatte wird die Abstimmung 24 Stunden nach Annahme des Antrags eröffnet.
(10) Ein Antrag, einem Ausschuss einen Antrag zu entziehen, bedarf einstimmigem Einverständnis. Ein solcher Antrag ist nicht debattierbar.
(11) Es kann im einstimmigen Einverständnis eine Begrenzung der Debattendauer festgelegt werden.

Rule XI. Fraktionen und Fraktionsvorsitz
(1) Mindestens zwei Senatoren können eine Fraktion („Caucus“) gründen. Dazu muss dem Präsidenten des Senats im dazu vorgesehenen Bereich Name und Zusammensetzung der Fraktion, sowie Vorsitz bekanntgegeben werden.
(2) Jede Änderung in Zusammensetzung und im Vorsitz muss dem Präsidenten des Senats bekanntgegeben werden.

Rule XII. Ausschüsse
(1) Ausschüsse, auch gemeinsame Ausschüsse mit dem Repräsentantenhaus, können durch eine Resolution gegründet werden.
(2) Die Ernennung der Teilnehmer obliegt dabei dem President pro Tempore nach Vorschlag der einzelnen Fraktionsvorsitzenden.
(3) Wie viele Mitglieder jede Fraktion entsendet muss in der Resolution festgeschrieben stehen, muss sich aber die Mehrheitsverhältnisse im Senat repräsentieren.

Rule XIII. Nominierungen des Präsidenten
(1) Nominierungen des Präsidenten obliegen der Zuständigkeit des Plenums des U.S. Senate. Eine Überweisung an einen Ausschuss ist unzulässig.
(2) Der President pro Tempore hat bei Eingang einer Nominierung des Präsidenten unverzüglich eine Anhörung des Nominierten zu erwirken. Er ist für die Leitung der Anhörung verantwortlich.

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