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| Erlassen am = [http://forum.v2202002114769109868.supersrv.de/forum/index.php?thread/691-abstimmung-spielregeln-vdeutsches-gesetzbuch/&postID=9965#post9965 28.04.2020]
| Inkrafttreten am = 28.04.2020
| Letzte Änderung durch = 1. Gesetz zur Änderung der Spielregeln | Inkrafttreten der letzten Änderung = 08.05.2020
}}
<p>(1) Der Bundespräsident darf mit Ausnahme von Parteiämtern keine weiteren Sim-On-Ämter innehaben. Wird er gewählt, so hat er bei Annahme der Wahl alle weiteren Sim-On-Ämter niederzulegen.</p>
<p>(2) Eine zeitgleiche Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesrat ist nicht möglich.</p>
<p>(3) Richter, sowie Ersatzrichter am Obersten Gericht dürfen weder der Bundesregierung, dem Bundesrate noch dem Bundestage Bundesrat angehören.</p>
<p><br></p>
<p class="text-center">§ 5a</p>
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