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{{Infobox Gesetz
| Titel = Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
| Art = Bundesgesetz
| Erlassen am = 20. März 2023
| Inkrafttreten am = 21. März 2023
}}
== Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 ==
Vom 20. März 2023
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
'''Artikel 1
'''
Dem in Brüssel am 28. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht und ratifiziert.
'''Artikel 2
'''
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30.7 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Quelle: https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/42-ausfertigung-der-bundesgesetze/&postID=108263#post108263