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{{Infobox Gesetz
| Titel = Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
| Art = Bundesgesetz
| Erlassen am = 20. März 2023
| Inkrafttreten am = 21. März 2023
}}

== Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 ==

Vom 20. März 2023

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

'''Artikel 1
'''

Dem in Brüssel am 28. Oktober 2016 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht und ratifiziert.

'''Artikel 2
'''

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30.7 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Quelle: https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/42-ausfertigung-der-bundesgesetze/&postID=108263#post108263
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