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{{Infobox Gesetz
| Titel = Gesetz zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen
| Art = Landesgesetz
| Geltungsbereich = Thüringen
| Rechtsmaterie = Justiz
| Erlassen am = 10. März 2023
| Inkrafttreten am = 24. März 2023
}}

== Gesetz zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ==

'''Gesetz zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen
'''

Vom 10. März 2023

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

'''§ 1
'''

Gerichte, die der Rechtsträgerschaft des Landes Thüringen unterliegen, veröffentlichen alle gerichtlichen Entscheidung in einem online frei zugänglichen Portal. Die Entscheidungen werden anonymisiert und in nicht strukturierter Form veröffentlicht. Hiervon ausgenommen sind

1. im Zivilprozess Verfügungen (§ 160 Abs. 3 Nr. 6 Zivilprozessordnung) sowie Entscheidungen auf Grund der §§ 688 - 703d der Zivilprozessordnung mit Ausnahme derjenigen Entscheidungen, die auf den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid hin erfolgen;

2. im Strafprozess Strafbefehle (§§ 407 - 412 der Strafprozessordnung).

'''§ 2
'''

Auf Antrag der Parteien und Beteiligten eines Rechtsstreits soll die Veröffentlichung der Entscheidung unterbleiben, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein berechtigtes Interesse an der Zurückhaltung besteht. Gegen die Entscheidungen ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet (§ 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz).

'''§ 3
'''

Die Staatsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen in strukturierter Form vorzuschreiben. Die Staatsregierung regelt hierbei die näheren Anforderungen an strukturierte Daten. Die Staatsregierung kann in Gemäßheit des § 4 nähere Anforderungen an den Zugang zu strukturierten Daten bestimmen.

'''§ 4
'''

Der Zugang zu strukturierten Daten wird nur auf Antrag gegen Verwaltungsgebühr und nicht vor dem 01.01.2025 gewährt.

'''Gesetz zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen''' | Paul Fuhrmann

Quelle: https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/134-gesetzes-und-verordnungsblatt-des-freistaates-th%C3%BCringen/&postID=107680#post107680
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