Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen

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Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen
Kurztitel Alkopopsteuergesetz
Abkürzung AlkopopStG
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Steuerrecht
Erlassen am 23. Juli 2004
Inkrafttreten am 1. Juli 2004
Letzte Änderung durch Art. 1 Gesetz zur Abschaffung der Alkopopsteuer
Inkrafttreten der letzten Änderung 1. Januar 2022


Das Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen (kurz AlkopopStG), auch Alkopopsteuergesetz, regelt seit dem 1. Juli 2004 neben der Besteuerung von Branntwein, Bier, Schaumwein und alkoholischen Zwischenerzeugnissen die Verbrauchssteuer auf sog. Alkopops. Es tritt zum 1. Januar 2022 außer Kraft.

Im Wortlaut

Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Gesetz zur Abschaffung der Alkopopsteuer 1. Januar 2022 KonP Abschaffung der Alkopopsteuer