Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. März 2024, 17:04 Uhr
Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters | |
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Kurztitel | Bayerisches Lobbyregistergesetz |
Abkürzung | BayLobRegG |
Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Bayern |
Rechtsmaterie | Öffentliches Recht |
Erlassen am | 25. Mai 2021 |
Inkrafttreten am | 1. Januar 2022 |
Das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters (kurz BayLobRegG), auch Bayerisches Lobbyregistergesetz, sieht die Einführung eines Lobbyregisters für den Freistaat Bayern ein.
Im Wortlaut
Bayerisches Lobbyregistergesetz vom 25. Mai 2021