Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. März 2024, 17:04 Uhr

Gesetz.png
Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters
Kurztitel Bayerisches Lobbyregistergesetz
Abkürzung BayLobRegG
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Bayern
Rechtsmaterie Öffentliches Recht
Erlassen am 25. Mai 2021
Inkrafttreten am 1. Januar 2022


Das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters (kurz BayLobRegG), auch Bayerisches Lobbyregistergesetz, sieht die Einführung eines Lobbyregisters für den Freistaat Bayern ein.

Im Wortlaut

Bayerisches Lobbyregistergesetz vom 25. Mai 2021