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Das '''{{PAGENAME}}''' (kurz '''ModAdminGG'''), beschreibt die Rechte und Pflichten der Administration und der Moderatoren auf der Plattform vBundesrepublik sowie die Abläufe und Bedingungen für das Erteilen von Sperren und Verwarnungen.
== Das Gesetz über die Moderation, Administration und SimOff-Gerichtsbarkeit in der vBundesrepublik (ModAdminGG) (ab dem 08.11.2022 in Kraft) Aktuelles Recht im Wortlaut ==
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<big>'''Gesetz über die Moderation, Administration und SimOff-Gerichtsbarkeit in der vBundesrepublik </big><br>(ModAdminGG)
'''
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vom 07.11.2022
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Erster Teil - Allgemeines<br>
'''§ 1
(3) Mitgliedschaft in der Wahl-Administration ist mit der Mitgliedschaft in der SimOff-Kammer des Obersten Gerichts und der Mitgliedschaft in der hauptamtlichen Administration unvereinbar. Mitgliedschaft in der Moderation ist mit der Mitgliedschaft in der SimOff-Kammer des Obersten Gerichts, der Mitgliedschaft in der hauptamtlichen Administration unvereinbar. Mitgliedschaft in der SimOff-Kammer des Obersten Gerichts ist mit der Mitgliedschaft in der Moderation unvereinbar.
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(4) Gewählt werden vier SimOff-Richter, zwei Wahl-Administratoren und zwei Community-Beauftragte. Die Anzahl der Moderatoren richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der abgegebenen gültigen Zweitstimmen bei der vorangegangenen Bundestagswahl: Gewählt werden drei Moderatoren, wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen kleiner oder gleich vierzig (zZt.: fünfzig) ist und je zwei weitere Moderatoren pro weiteren zwanzig abgegebenen Stimmen. Abweichend von Satz 3 werden auf Grund von Mehrheitsbeschluss durch die Moderation oder auf Antrag von acht Mitspielern zwei weitere Moderatoren gewählt. Die nach Satz 4 zwei zusätzlichen Sitze entfallen nach Ablauf der Amtszeit der nach Satz 4 gewählten Moderatoren.<br>(5) Für eine erfolgreiche Wahl der Sim-Off-Richter, Wahl-Administratoren und Communitybeauftragten bedarf es der absoluten Mehrheit.  
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'''§ 5
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'''Grundsätze''''''
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'''§ 6
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'''Verwarnung''''''
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'''§ 8
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'''Meldung von mutmaßlichen Verstößen'''<br> 
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Jedermann ist berechtigt, der Moderation oder der Administration ein Verhalten eines Spielers zu melden, welches er als regelwidrig erachtet. Der Meldung soll eine kurze Begründung beigefügt werden. Bei Missbrauch der Meldefunktion ist durch die Moderation eine Verwarnung von bis zu vier Strafpunkten auszusprechen. Als Missbrauch anzusehen ist insbesondere mehrfaches offensichtlich unbegründetes Melden mit unterlassener Begründung der Meldung.
'''§ 10
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'''Spamming''''''
Wer ein Verhalten aufweist, das unter Nutzung einer nicht bloß unerheblichen Anzahl von Beiträgen darauf abzielt, Spielfluss oder Diskussion zu stören und keinen Bezug zum Ausgangsbeitrag aufweist (Spamming), wird mit einer Verwarnung von bis zu vier Strafpunkten bestraft.
'''§ 11
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'''Trolling''''''
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'''§ 12
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'''Trennungsgebot''''''
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'''§ 14
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'''Anzeigepflichten''''''
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'''§ 16
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'''Besonders schwerer Fall'''<br> 
'''
Ein besonders schwerer Fall im Sinne dieses Gesetzes kann angenommen werden, wenn ein Spieler ein regelwidriges Verhalten trotz auftretender Empörung weiterhin fortführt oder durch ein regelwidriges Verhalten Schäden hervorgerufen werden, die mutmaßlich nachhaltig spielschädigend sind.
'''§ 17
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'''Verfahrensgrundsätze''''''
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'''§ 18
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'''Regelbeschwerde''''''
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'''§ 19
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'''Einspruchsverfahren''''''
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'''§ 20
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'''Sanktionserzwingungsverfahren''''''
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2. die Festsetzung einer eigenen Maßnahme nach § 28 Absatz 2.
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Das Gericht kann, wenn es die Entscheidung aufhebt, die Sache an die Moderation zurückverweisen. <br> 
'''§ 22
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'''Amtsenthebungsverfahren''''''<br>
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'''§ 23
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'''Anhörungsrüge''''''
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'''§ 25
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'''Änderungen dieses Gesetzes'''<br>'''
Dieses Gesetz kann durch Beschluss der Spielerschaft mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Zuge einer dreitägigen Abstimmung geändert werden. Zuvor ist wenigstens fünf Tage lang über die Änderung zu debattieren.
| Erlassen am = 03.06.2020 [http://forum.v2202002114769109868.supersrv.de/forum/index.php?thread/1316-abstimmung-gesetz-%C3%BCber-die-moderation-und-administration-in-der-vbundesrepublik/ Abst.]
| Inkrafttreten am = 03.06.2020
| Außerkrafttreten zum = 08.11.2022
| Letzte Änderung durch = [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/6698-abstimmung-aufgaben-des-bundeswahlleiters/ Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches (Aufgaben des Bundeswahlleiters)]
| Inkrafttreten der letzten Änderung = 08.08.2022
Gegen Entscheidungen der Moderation nach Absatz 2 ist der Widerspruch vor dem
Obersten Gericht zulässig. </span></p>
 
== Übergangsvorschriften ==
 
=== Gültig ===
 
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman", serif'>'''Artikel 3 des Gesetzes zur Reform von Wahladministration, Moderation und Oberstem Gericht und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung'''</span></p>
 
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes amtierenden Richter führen ihre Amtsgeschäfte als Richter in der Ersten Kammer des Obersten Gerichtes bis zur Vollendung ihrer Amtszeit nach bundesgesetzlichen Sim-On-Fortschriften fort und werden in ihrem rechtlichen Status als Richter in der Ersten Kammer des Obersten Gerichtes nicht berührt.</span></p>
 
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren am Obersten Gericht liegen in der Zuständigkeit der Ersten Kammer des Obersten Gerichts. Sie kann anhängige Klagen von Amts wegen der Zweiten Kammer zur Entscheidung vorlegen.</span></p>
 
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3) Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Sim-Off-Verfahren sind die zum Zeitpunkt der Klageeinreichung geltenden Vorschriften anzuwenden.</span></p>
== Novellierungen ==
| [[Lukas Kratzer]]
| Folgeänderungen wegen Einführung eines zweiten stellvertretenden Wahlleiters im vDGB
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/8704-abstimmung-regel%C3%A4nderung-zu-mehrheiten-bei-sim-off-wahlen/ Regeländerung zu Mehrheiten bei Sim-Off-Wahlen]
| Regeländerung zu Mehrheiten bei Sim-Off-Wahlen
| 10.05.2023
| [[Ryan Davis]]
| Regeländerung zu Mehrheiten bei Sim-Off-Wahlen
|}
== Urteile zu diesem Gesetz ==
* [[Beschluss 3 BvB 1/21]]: Zur Auslegung des Trennungsgebotes (§ 10 ModAdminGa. F., § 12 ModAdminGG n. F.)
== Einzelnachweise ==
<noinclude>[[Kategorie:Vorlage:Artikelskelett|Gesetz]]</noinclude>
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