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Die Entscheidung ist unverzüglich mitsamt der Begründung zu veröffentlichen. Die Begründung muss erkennen
lassen, auf welche tatsachenbezogenen und normativen Grundlagen sich die Entscheidung stützt und welche
Gesichtspunkte zur Strafzumessung geführt haben. Sätze 1 bis 3 4 gelten entsprechend, wenn ein Verhalten
eines Spielers nach § 27 Absatz 1 gemeldet wird und die Moderation von einer Sanktionierung absieht.
In besonders dringlichen Fällen kann die Moderation von einer sofortigen Veröffentlichung der Begründung

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