Änderungen

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gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Monaten zwei Mitglieder der Administration gewählt (Wahl-Administratoren).
Das passive Wahlrecht zum Wahl-Administrator steht demjenigen nicht zu,
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1. der Moderator ist,
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2. der kontoübergreifend weniger als 250 Beiträge verfasst hat oder
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3. der weniger als sechs Monate Mitglied der Plattform war.
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Ein Wahl-Administrator scheidet durch 14-tätige Inaktivität, Rücktritt oder Amtsenthebung durch das Oberste Gericht aus seinem Amt aus.
Ist eine Nachwahl erforderlich, findet diese unverzüglich statt. Für das Amtsenthebungsverfahren für Wahl-Administratoren gilt § 3 Absatz 5 entsprechend.</span></p>

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