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keine Bearbeitungszusammenfassung
so zu erteilen und zu entziehen, dass ein die Spielregeln berücksichtigend reibungsloser
Simulationsablauf ermöglicht wird.</span></p>
 
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3)
Zusätzlich zu den gemäß Abs. 1 Satz 1 bestimmten Administratoren werden aus der Mitte der Spielerschaft in freier,
gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Monaten zwei Mitglieder der Administration gewählt (Wahl-Administratoren).
Das passive Wahlrecht zum Wahl-Administrator steht demjenigen nicht zu,
 
1. der Moderator ist,
 
2. der kontoübergreifend weniger als 250 Beiträge verfasst hat oder
 
3. der weniger als sechs Monate Mitglied der Plattform war.
 
Ein Wahl-Administrator scheidet durch 14-tätige Inaktivität, Rücktritt oder Amtsenthebung durch das Oberste Gericht aus seinem Amt aus.
Ist eine Nachwahl erforderlich, findet diese unverzüglich statt. Für das Amtsenthebungsverfahren für Wahl-Administratoren gilt § 3 Absatz 5 entsprechend.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
| [[Elias Jakob Lewerentz]]
| Verpflichtende Anhörung entfällt (vgl. § 14)
|-
| Gesetz zur Einführung von Wahl-Administratoren
|
| 04.11.2021
| [[Joachim Holler]]
| Einführung von zwei Wahl-Administratoren (vgl. § 4 Abs. 3)
|}

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