Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Änderung 17935 von Vater (Diskussion) rückgängig gemacht.
| Erlassen am = 05.10.2020 ([https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/42-ausfertigung-der-bundesgesetze/&postID=5217#post5217 BGBl. S. 1])
| Inkrafttreten am = 05.10.2020<br>Neugefasst am 23. Januar 2021
| Letzte Änderung durch = Art. 1 [[Drittes Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht]] | Inkrafttreten der letzten Änderung = 1811. Januar Oktober 2022
}}Das '''{{PAGENAME}}''' (kurz '''Oberstes-Gericht-Gesetz'''), auch '''OGG''', ist ein Gesetz, das die wesentlichen Verfahren am [[Oberstes Gericht|Obersten Gericht]] juristisch mit Inhalt und Antragsberechtigten definiert.
style='font-size:10.5pt;font-family:"Times New Roman",serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman"'><span style='mso-list:Ignore'>(1)<span style='font:7.0pt "Times New Roman"'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</span></span></span><span style='font-size:10.5pt;font-family:"Times New Roman",serif'>DasOberste Gericht entscheidet auf Grund über die Durchführung mündlicher VerhandlungVerhandlungen. Mit Zustimmungder Beteiligten, Das Gericht hat die nur bei Durchführung einer wesentlichen Änderung der Prozesslagemündlichen Verhandlung anzuordnen, wennwiderruflich ist, kann das Gericht a) es eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlungsolche für erforderlich hält odertreffenb) eine in einem Verfahren beteiligte Partei dies innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Eingang der Klageschrift ausdrücklich fordert. Es Das Gericht bestimmt den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werdenkönnen und den Termin zur Verkündung der Entscheidung. </span></p>
<p class=MsoListParagraphCxSpMiddle style='margin-left:18.0pt;mso-add-space:
style='font-size:10.5pt;font-family:"Times New Roman",serif;mso-fareast-font-family:
"Times New Roman"'><span style='mso-list:Ignore'>(2)<span style='font:7.0pt "Times New Roman"'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</span></span></span><span style='font-size:10.5pt;font-family:"Times New Roman",serif'>Auchbei Verzicht aller Beteiligten gemäß Absatz 1 Satz 2 kann das Oberste Gerichteine mündliche Verhandlung anordnen, wenn es eine solche für erforderlich hält.entfallen</span></p>
<p class=MsoListParagraphCxSpMiddle style='margin-left:18.0pt;mso-add-space:
</span></span></span><span style='font-size:10.5pt;font-family:"Times New Roman",serif'>Das
Recht der Moderation, ein Sanktionierungsverfahren einzuleiten, wird durch
dieses Gesetz nicht berührt. Kommt das Oberste Gericht zur Entscheidung, eineingegangener Antrag nach Absatz 1 falle Anträge die in den Zuständigkeitsbereich derModeration oder der Administration Moderation, so hat fallen sind unzulässig; das Oberste Gericht den Antrag kann solche Anträge durch Beschluss an diese weiterzuleitendas zuständige Organ weiterleiten.</span></span></p>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
</span></span></span><span style='font-size:10.5pt;font-family:"Times New Roman",serif'>Jedermann kann
mit der Behauptung, es liege ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen Richtlinien der Spielregeln vor,
eine Enthebung eines Moderators, eines Wahl-Administrators, des Bundeswahlleiters oder dessen Stellvertreters aus seinem Amt beantragen.
Der Antrag muss binnen zehn Tagen nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt
geworden ist, gestellt werden.</span></span></p>
| [[SDP]]
| Ermöglichung der Wiederwahl für Richter*innen
 
|-
| [[Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht]]
| [[Die Grünen]]
| Einführung der Popularklage
|-
| [[Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht]]
|
| 11. Oktober 2022
| [[Die Grünen]]
| Änderungen bzgl. der Anordnung mündlicher Verhandlungen
|}
<!--
438

Bearbeitungen

Navigationsmenü