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Aktuelle Version vom 31. Oktober 2020, 16:40 Uhr
Gesetz zur Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen | |
---|---|
Abkürzung | AdWafLw |
Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Niedersachsen |
Rechtsmaterie | Wahlrecht |
Erlassen am | folgt |
Inkrafttreten am | folgt |
Das Gesetzesarchiv/Niedersachsen/Niedersächsisches Gesetz zur Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen, wurde am folgt ausgefertigt. Es wurde auf Antrag der Niedersächsischen Landesregierung unter Ministerpräsident Tom Schneider beschlossen und senkt das Wahlalter bei Landtagswahlen in Niedersachsen auf 16 Jahre ab.
Im Wortlaut
Gesetz zur Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen
Artikel 1
Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Artikel 8 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung in der Fassung vom 19. Mai 1993, zuletzt geändert am 23. Oktober 2019, wird wie folgt neugefasst: "(2) Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet und im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben. Wählbar sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben.“
Artikel 2
Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes
§ 2 Satz 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes in der Fassung vom 30. Mai 2002, zuletzt geändert am 27. März 2019, wird wie folgt neu gefasst: "Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat."
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.