Erste Schritte

Aus Wiki - vBundesrepublik
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Dieser Artikel soll es Neumitgliedern erleichtern, sich in der Simulation zurechtzufinden und mit den Grundlegenden Abläufen der Simulation vertraut zu werden.

Allgemeines

vBundesrepublik ist eine realistische Simulation der deutschen Politik. Hier haben sich Leute zusammengefunden, die Spaß daran haben, die politischen Abläufe der Bundesrepublik zu simulieren, über aktuelle politische Themen zu diskutieren und ihre eigenen Ideen umzusetzen. Grundsätzlich stehen dir alle erdenklichen Wege offen, deine politische Karriere in vBundesrepublik auszugestalten. Du kannst als Landespolitiker in Landtag oder Landesregierung mitarbeiten, dich in den Bundestag wählen lassen, vielleicht deine eigenen Gesetzes schreiben und eines Tages Bundeskanzler werden, als Bundespräsident kandidieren, als Journalist spannende Berichte schreiben oder Interviews führen oder als Richter am Obersten Gericht Hüter über das Grundgesetz sein.

Das gesamte Simulationsgeschehen findet im Forum über schriftliche Beiträge statt.

Der folgende Artikel soll Dir als Hilfe dienen, die Abläufe in der Simulation besser zu verstehen. Keine Sorge, wenn du vielleicht von Politik noch nicht so viel Ahnung hast - unsere Simulation bietet Platz für jeden. Wir helfen uns gegenseitig bei Fragen, sodass jeder auf seine Kosten kommt. Auch wenn das Forum am Anfang recht überfordernd wirken mag, du wirst sehen, dass du dich hier schneller einleben wirst als gedacht!

Wichtig ist vor allem eines: Fragen! Ob im Forum oder über Discord - sollte dir etwas unklar sein, sei nicht schüchtern, sondern belagere Administratoren, Moderatoren oder einzelne Mispieler mit deinen Fragen - wir sind alle sehr hilfsbereit und helfen dir gerne beim Einstieg in die Simulation! Denn: Je mehr Mitspieler wir haben, desto mehr Spaß macht es!


TIPP: Hast du Fragen zur Simulation? Dann trete am besten unserem vB-Discord-Server bei. Hier wird dir schnell und unkompliziert geholfen - nebenbei kannst du so auch die Leute etwas kennenlernen, die hinter den simulierten Charakteren stecken. Wir sind immer für einen Spaß zu haben!
Interesse? Dann einfach hier klicken und beitreten!

Kleine Bitte in eigener Sache: Wenn dir vorkommt, wichtige Informationen fehlen auf dieser Seite, dann wende dich hier an den Verfasser dieses Artikels. So können wir den Artikel stetig verbessern und neuen Mitgliedern den Einstieg in die Welt von vBundesrepublik erleichtern!

Struktur der Simulation

Übersicht

Schema vB.png

Simulierte Organe

Bundespolitik

Bundestag

Ablauf der Bundestagswahl (Mittlerweile wurde Niedersachsen durch Hamburg ersetzt)

Siehe auch: Bundestag

Der Bundestag wird alle 10 Wochen von allen Mitspielern von vBundesrepublik gewählt. Vier Kandidaten ziehen über die Direktmandate (die Erststimmen aus den vier Bundesländern) ein. Die restlichen 11 Plätze werden über die Zweitstimmen (Listenwahl) auf die verschiedenen Listen aufgeteilt. Die Direktkandidaten werden jeweils durch die Bürger des Bundeslandes gewählt. An der Listenwahl sind alle Mitspieler*innen teilnahmeberechtigt, die sich im Wahlregister eintragen lassen. Eine Mitteilung zur Eintragung ins Wahlregister gibt es immer zwei Wochen vor jeder Wahl. Einen kleinen Einfluss auf das Wahlergebnis hat auch die Aktivität der jeweiligen Parteien in der vergangenen Legislaturperiode - dazu kommt ein geringer Anteil an Zufallspunkten. Du musst dir jedoch über all dies zunächst keine Gedanken machen. Die Wahl wird durch den Bundeswahlleiter und seinen Stellvertreter geleitet. Er berechnet auch die Sitzzuteilung. Der Bundeswahlleiter wird nebenbei auch nach jeder zweiten Bundestagswahl von allen Mitspieler*innen gemeinsam gewählt!

Sobald der Bundestag gewählt ist, beginnt die eigentliche Arbeit dort. Die Parteien halten Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen ab und schlagen nach erfolgreichen Abschluss derselben einen Bundeskanzler vor, der dann vom Bundestag gewählt wird. Der gewählte Bundeskanzler bildet dann seine Bundesregierung.

Der Bundestag selbst gibt sich am Anfang jeder Legislaturperiode eine Geschäftsordnung, wo er seine wichtigsten Verfahren regelt (z. B. Dauer der Debatten und Abstimmungen, Verfahren bei Anfragen, etc.). Der Bundestag wählt aus seinen Reihen auch einen Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertreter. Dieser ist für die Einleitung der Debatten, Abstimmungen usw. verantwortlich. Dann geht es auch schon los. Die Mitglieder können nun z.B. Anträge und Gesetzentwürfe einbringen, Anfragen an die Bundesregierung stellen oder im Zuge einer sog. "Aktuellen Stunde" über aktuell anstehende Themen debattieren.

Bundesrat

Siehe auch: Bundesrat

Dem Bundesrat gehören von den jeweiligen Landesregierungen bestellte Mitglieder an. Die Anzahl der Stimmen/Mitglieder des Bundesrates bemisst sich an der Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Landtagswahlen. Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen den Bundesratspräsidenten, der zugleich auch der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist.

Bundesregierung

Nachdem dem Bundespräsidenten von einer oder mehreren Parteien ein Bundeskanzler vorgeschlagen worden ist, wählt der Bundestag den Bundeskanzler. Sobald er durch den Bundespräsidenten ernannt worden ist, kann er ihm die Mitglieder der Bundesregierung vorschlagen. Diese werden auch wieder durch den Bundeskanzler erkannt.

Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus dem Bundeskanzler, den Bundesministern und ggf. einigen Staatssekretären. Die Bundesregierung erarbeitet Gesetzentwürfe und Verordnungen und ist bei verschiedenen nationalen und internationalen Treffen präsent. Zudem hat sie die Pflicht, Anfragen der Opposition im Bundestag zu beantworten.

Landespolitik


Landtag

Jeder zur Landtagswahl angetretenen Liste stehen exakt so viele Sitze im Landtag zu, wie sie Stimmen bei der Wahl erhalten hat. Die Sitzanzahl in den Landtagen variiert deshalb von Legislaturperiode zu Legislaturperiode. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten und ist das Legislativorgan der jeweiligen Bundesländer, sprich für die Gesetzgebung zuständig.

Landesregierungen

An der Spitze der Landesregierung steht der Ministerpräsident. Er ernennt seine Minister und die Vertreter der Landesregierung im Bundesrat.

Bundespräsident

Siehe auch: Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er hat vor allem repräsentative Aufgaben, ist aber z. B. auch für die Ernennung des Bundeskanzlers, der Bundesminister und der Obersten Bundesrichter zuständig. Weiter fertigt er alle Bundesgesetze aus.

Der Bundespräsident wird in vBundesrepublik im Abstand von 12 Wochen von allen Mitspieler*innen gewählt.

Oberstes Gericht

Siehe auch: Oberstes Gericht

Das Oberste Gericht übernimmt die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sowie der Landesverfassungsgerichtshöfe. Zusätzlich ist es auch für Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Hier eine Auswahl der Verfahren, mit denen sich das Oberste Gericht beschäftigt:

  • Normenkontrollverfahren (Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes)
  • Organstreitverfahren (Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Organen des Bundes und der Länder)
  • Bund-Länder-Streitigkeiten (Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern)

Weiter entscheidet das Oberste Gericht auch über Verstöße gegen die Spielregeln, sowie über Einsprüche gegen Entscheidungen der Moderation und der Administration.

Das Oberste Gericht besteht aus 4 Richtern, wobei zwei durch den Bundestag und zwei durch den Bundesrat gewählt werden. Die Amtszeit der Richter beträgt sechs Monate.


TIPP: Du brauchst Hilfe bei der Formulierung von Klagen, beim Verstehen von Urteilen oder brauchst sonstigen juristischen Beistand bezogen auf die Simulation? Wende dich einfach an Mitspieler mit etwas juristischer Expertise, sie helfen dir gerne weiter. Eine besonders empfehlenswerte Anlaufstelle bietet dabei die Kanzlei Preuss und Partner, wo sich einige Spieler genau zu diesem Zwecke zusammengefunden haben.

Parteien

Allgemeines

Mitlieder können sich zu Parteien zusammenschließen bzw. diesen beitreten.

Um eine neue Partei zu gründen, brauchst Du eine gewisse Anzahl an Gründungsmitgliedern. Diese Anzahl ist variabel und beträgt 10 % der Anzahl der gültigen Zweitstimmen bei der letzten Bundestagswahl.

Beispiel: Haben bei der letzten Bundestagswahl insgesamt 50 Leute abgestimmt, beträgt die Anzahl an mindestens notwendigen Gründungsmitgliedern 10 % von 50, sprich 5 Mitglieder.

Du musst jedoch keiner Partei beitreten, sondern kannst auch als parteiloser in vBundesrepublik Karriere machen. Jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Beispielsweise können Parteilose mit keiner eigenständigen Liste bei der Bundestagswahl antreten, sondern müssen sich ggf. einer Liste einer Partei anschließen. Parteilose können jedoch in den Landtag gewählt werden und auch über die Direktmandate in den Bundestag gelangen.

Aktuelle Parteien

Hauptartikel: Liste der politischen Parteien in Deutschland

Gesetzgebungsverfahren

Bundesebene

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene

Gesetzgebungsinitiative

Auf Bundesebene können sich drei Organe am Gesetzgebungsverfahren beteiligen:

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden durch die Bundesminister zunächst an den Bundesrat übersandt. Dieser hat die Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben (sprich, er debattiert über den Antrag), bevor dieser an den Bundestag weitergegeben wird.

Gesetzentwürfe des Bundesrates

Über den Bundesrat können die Landesregierungen an der Bundesgesetzgebung teilnehmen. Sie können auch Gesetzentwürfe erarbeiten (sog. Bundesratsinitiative). Über diese debattiert der Bundesrat zunächst und stimmt dann darüber ab. Wird der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen, so wird er an den Bundestag weitergeleitet.

Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen/-Mitglieder

Jede Bundestagsfraktion und jedes Bundestagsmitglied kann Gesetzentwürfe einreichen.

Verfahren im Bundestag

Im Bundestag wird über jeden Entwurf debattiert. Er kann durch Änderungsanträge abgeändert werden, oder zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss gegeben werden (Näheres über die Verschiedenen Verfahren regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Danach wird über den Entwurf abgestimmt. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen und wird an den Bundesrat übersandt.

Verfahren im Bundesrat

Im Bundesrat wird erneut über den Entwurf debattiert. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Verfahren:

Einspruchsgesetze

Die meisten Gesetzentwürfe sind sog. Einspruchsgesetze. Das bedeutet, dass der Bundesrat lediglich Einspruch gegen den Entwurf erheben kann. Tut er dies nicht, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden.

Erhebt der Bundesrat Einspruch, so geht das Gesetz zurück an den Bundestag. Dieser kann den Einspruch des Bundesrates überstimmen. Hat der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen Einspruch erhoben, so kann der Bundestag diesen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen überstimmen. Erfolgte der Einspruch des Bundesrates mit 2/3 Mehrheit, so ist zum Überstimmen des Gesetzes auch im Bundestag eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Überstimmt der Bundestag den Bundesrat, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden.

Zustimmungsgesetze

Bei einigen Gesetzen verlangt das Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrates. Stimmt dieser mit der Mehrheit seiner Stimmen einem Entwurf zu, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden. Erhält der Entwurf diese Mehrheit nicht, so ist das Gesetz abgelehnt und kommt nicht zustande.

Am Ende fertigt der Bundespräsident die zustande gekommenen Gesetze aus und Verkündet sie im Bundesgesetzblatt. Sie werden dann auch in diesem Wiki archiviert.

Landesebene

Das Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene ist deutlich weniger komplex als jenes auf Bundesebene. Sowohl Landesregierung als auch Landtagsfraktionen, oder -Mitglieder können beim Landtagspräsidium Gesetzentwürfe einreichen. Der Landtag debattiert dann eine bestimmte Zeit über den Entwurf (die Dauer der Debatte wird in den Geschäftsordnungen der jeweiligen Landtage geregelt) und stimmt dann darüber ab. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen und der Ministerpräsident verkündet das Gesetz. Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf nicht mehrheitlich zu, so gilt er als abgelehnt.

Administration und Moderatoren

Technische Administration

Allgemeines

Die Administration ist für die Technik verantwortlich. Sie erteilt die verschiedenen Rechte für die Foren und überwacht Wahlen und Abstimmungen. Dazu fischt sie auch nach etwaigen Doppelaccounts. Die Administratoren werden nicht gewählt.

Bei allen Fragen oder Problemen die Technik betreffend kannst Du Dich vertrauensvoll an die Administratoren wenden.

Mitglieder der Administration

Administrator
Felix Neuheimer
Nils Neuheimer
Helmut Müller



Moderatoren

Allgemeines

Die Moderatoren achten darauf, dass Mitspieler*innen sich an die grundlegenden Verhaltensregeln halten. So ist es etwa verboten, andere Spieler zu beleidigen oder durch Spamming den Spielfluss zu stören. Die Moderation kann dabei Strafpunkte vergeben und/oder einen Mitspieler für eine bestimmte Zeit sperren. Die Moderation kann dabei von Amts wegen ermitteln, oder durch jeden Mitspieler auf einen oder mehrere Beiträge aufmerksam gemacht werden.

Die Amtszeit der Moderatoren beträgt sechs Monate.

Die Entscheidungen der Moderation sind vollumfänglich anfechtbar und können vom Obersten Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Die nähere Ausgestaltung erfolgte durch das Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik.

Mitglieder der Moderation

Marius Wexler
Marko Kassab
Sebastian Fürst
Sylvie Jachère-Wessler
Kathrin Hirsch



vB-Wiki

Genau dort befindest du dich gerade: Im vB-Wiki. Hier werden alle Informationen zur Simulation gesammelt: Wahlergebnisse, aktuelle Regierungen, Parteien, Gerichtsurteile, Persönlichkeiten und alles erdenklich Andere.

Das vB-Wiki ist ein Gemeinschaftsprojekt der vBundesrepulik-Spielerschaft. Das bedeutet: Jeder kann und soll mithelfen, das Wiki zu füllen und aktuell zu halten! Dafür musst du dich hier im Wiki separat registrieren. Sobald du angemeldet bist kannst du Seiten bearbeiten und erstellen.

Wenn du Hilfe bei der Erstellung oder Bearbeitung von Artikeln benötigst, oder frische Ideen hast, aber nicht weißt, wie man diese technisch umsetzen kann, melde dich bei unserem vB-Wiki-Team:

Wir haben auch eigens für Fragen zum vB-Wiki einen Discord-Server eingerichtet - dort wirst du schnell und unkompliziert beraten und kannst so deine Ideen (hoffentlich) möglichst problemlos Umsetzen: hier klicken, um dem Server beizutreten!

Spielregeln

Die Spielerschaft als Ganze hat zwei "Gesetze" erarbeitet, welche die Spielregeln beinhalten. Diese Spielregeln haben in vBundesrepublik Gesetzeskraft und gelten bedingungslos. Sie stehen in der Hierarchie der Gesetze über dem Grundgesetz. Sprich: Die Spielregeln gelten, egal was Grundgesetz oder anderweitige Gesetze sagen. Viele grundlegenden Regeln haben wir dir schon in diesem Artikel erklärt. Wenn du gern genauer Bescheid weißt, lohn sich auf jeden Fall ein Blick ins Gesetz!

Die Formulierung als Gesetz birgt einen kleinen Haken: Die Spielregeln sind nicht so einfach zu verstehen. Deshalb: Hast du Fragen bezüglich der genauen Regeln, wende dich am besten an Administratoren, Moderatoren, Richter oder andere Mitspieler. Sie können dir bei Zweifeln helfen oder dich an die richtige Person vermitteln.


WICHTIG: Du darfst generell nur mit EINEM EINZIGEN ACCOUNT aktiv sein. Es gibt gewisse Ausnahmen, aber vergewissere dich besser vorher, ob die Erstellung eines Zweitaccount erlaubt ist, um Sperren zu vermeiden!