Bundespräsident

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Bundespräsident
BP
amtierend
Lando Miller
seit dem 25. Oktober 2026
Anrede Herr Bundespräsident (grundsätzlich)
Exzellenz (im internationalen Schriftverkehr)
Amtssitz Schloss Bellevue
Amtszeit 5 Monate (Einmalige Wiederwahl möglich)
Stellvertreter Bundesratspräsident
Letzte Wahl 22./25. Oktober 2026
Nächste Wahl 17.Januar 2027
Schaffung des Amtes 24. Mai 1949
01. Dezember 2023 (Rekonstruktion)
Erster Amtsinhaber Theodor Heuss
Lando Miller (Seit der Neugestaltung der BRD)

Der Bundespräsident (BP oder BPräs) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und das höchste Repräsentationsorgan des Bundes. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen und nimmt die ihm durch das Grundgesetz übertragenen Aufgaben wahr. Aktueller Amtsinhaber ist Lando Miller.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Seine Stellung wird insbesondere durch die Artikel 54 bis 61 des Grundgesetzes bestimmt. Im parlamentarischen Regierungssystem Deutschlands nimmt der Bundespräsident überwiegend repräsentative, staatsrechtliche und integrative Aufgaben wahr. Die politische Regierungsführung liegt dagegen beim Bundeskanzler und der Bundesregierung. Als Staatsoberhaupt steht der Bundespräsident außerhalb der alltäglichen Regierungsarbeit. Er repräsentiert die staatliche Einheit und die Kontinuität der Bundesrepublik Deutschland.

Wahl und Amtszeit

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Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer in den ersten beiden Wahlgängen die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Im dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt 12 Wochen. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Das Amt beginnt mit dem Ende der Amtszeit des Vorgängers, bei vorzeitiger Erledigung mit der Annahme der Wahl.

Bei seinem Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den versammelten Mitgliedern der Bundesversammlung den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. Der Eid verpflichtet den Bundespräsidenten insbesondere zur Wahrung des Grundgesetzes und der Gesetze des Bundes sowie zur gewissenhaften Erfüllung seiner Amtspflichten.

Aufgaben und Befugnisse

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Repräsentation des Bundes

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Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er empfängt ausländische Staatsoberhäupter, nimmt an Staatsbesuchen teil und repräsentiert die Bundesrepublik bei staatlichen und internationalen Anlässen. Zu seinen repräsentativen Aufgaben gehören außerdem Ansprachen, Grußworte und die Teilnahme an Gedenkveranstaltungen.

Ernennung und Entlassung der Bundesregierung

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Der Bundespräsident schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Nach der Wahl ernennt er den Bundeskanzler. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt der Bundespräsident die Bundesminister. Die entsprechenden Ernennungen und Entlassungen erfolgen nach Maßgabe des Grundgesetzes.

Ausfertigung von Gesetzen

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Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden Bundesgesetze dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Der Bundespräsident unterzeichnet die Gesetze nach Maßgabe des Artikels 82 des Grundgesetzes. Anschließend werden sie im Bundesgesetzblatt verkündet. Vor der Ausfertigung prüft der Bundespräsident insbesondere das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Gesetzes und dessen Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Ernennung von Amtsträgern

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Der Bundespräsident nimmt die ihm verfassungsrechtlich zugewiesenen Ernennungen und Entlassungen vor. Hierzu gehören insbesondere die Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten sowie Offizieren und Unteroffizieren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Begnadigungsrecht

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Der Bundespräsident übt nach Artikel 60 Absatz 2 des Grundgesetzes das Begnadigungsrecht für den Bund aus. Das Begnadigungsrecht ermöglicht im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine individuelle Entscheidung über den Erlass oder die Milderung strafrechtlicher Folgen.

Orden und Auszeichnungen

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Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört die Verleihung staatlicher Orden und Ehrenzeichen. Hierzu zählt insbesondere der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Durch staatliche Auszeichnungen werden besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das Gemeinwohl gewürdigt.

Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen nach Artikel 58 des Grundgesetzes grundsätzlich der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister. Das Grundgesetz sieht hierfür bestimmte Ausnahmen vor. Die Gegenzeichnung verdeutlicht die verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesregierung für entsprechende staatliche Handlungen.

Schloss Bellevue

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Der erste Amtssitz des Bundespräsidenten befindet sich im Schloss Bellevue in Berlin. Das Schloss liegt im Ortsteil Tiergarten und dient dem Bundespräsidenten als offizieller Amtssitz. Hier finden unter anderem Staatsempfänge, Ernennungen, Ordensverleihungen und weitere Amtshandlungen statt. Der zweite Amtssitz ist die Villa Hammerschmidt in Bonn.

Bundespräsident in der Bundesrepublik Deutschland

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Amtsinhaber Lando Miller

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Lando Miller ist der amtierende Bundespräsident innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Er übernahm das Amt im Oktober 2026 und ist damit der erste Bundespräsident nach der Umgestaltung der Bundesrepublik. Seine Amtsführung erfolgt im Rahmen der verfassungsrechtlichen Stellung des Staatsoberhauptes. Als Bundespräsident repräsentiert Miller die Bundesrepublik Deutschland und nimmt die vorgesehenen staatsrechtlichen Amtshandlungen wahr.

Liste der Bundespräsidenten

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Liste der Bundespräsidenten
Nr. Name Partei Amtszeit Wahl
Amtszeit Amtsdauer
1 Lando Miller Lando Miller Parteilos seit 25. Oktober 2026 6 Tage 1. BPW