Doppelaccountregister
Version vom 31. Oktober 2021, 14:00 Uhr von Christian von Wildungen (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: