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Der Ministerpräsident fertigt das Gesetz anschließend aus und verkündet es nach den für das jeweilige Land geltenden Bestimmungen.
Der Ministerpräsident fertigt das Gesetz anschließend aus und verkündet es nach den für das jeweilige Land geltenden Bestimmungen.
= Administration und Moderatoren =
== Technische Administration ==
=== Allgemeines ===
Die Administration ist für die Technik verantwortlich. Sie erteilt die verschiedenen Rechte für die Foren und überwacht Wahlen und Abstimmungen. Dazu forscht sie auch nach etwaigen Doppelaccounts. Die Administratoren werden nicht gewählt.
Bei allen Fragen oder Problemen, die Technik betreffend, kannst Du Dich vertrauensvoll an die Administratoren wenden.
=== Mitglieder der Administration ===
{| class="wikitable"
! Administrator
|-
| [[Administrator]]
|-
| [[Co Admin]]
|-
| [[Verwaltung]]
|}

Aktuelle Version vom 16. September 2026, 01:06 Uhr

vBundesrepublik ist eine realistische Simulation der deutschen Politik. Hier haben sich Leute zusammengefunden, die Spaß daran haben, die politischen Abläufe der Bundesrepublik zu simulieren, über aktuelle politische Themen zu diskutieren und ihre eigenen Ideen umzusetzen. Grundsätzlich stehen dir alle ordentlichen Wege offen, deine politische Karriere in vBundesrepublik auszugestalten. Du kannst als Landespolitiker in Landtag oder Landesregierung mitarbeiten, dich in den Bundestag wählen lassen, vielleicht deine eigenen Gesetze schreiben und eines Tages Bundeskanzler werden, als Bundespräsident kandidieren, als Journalist spannende Berichte schreiben oder Interviews führen oder als Richter am Obersten Gericht Hüter über das Grundgesetz sein.

Das gesamte Simulationsgeschehen findet im Forum über schriftliche Beiträge statt.

Der folgende Artikel soll Dir als Hilfe dienen, die Abläufe in der Simulation besser zu verstehen. Keine Sorge, wenn du vielleicht von Politik noch nicht so viel Ahnung hast – unsere Simulation bietet Platz für jeden. Wir helfen uns gegenseitig bei Fragen, sodass jeder auf seine Kosten kommt. Auch wenn das Forum am Anfang recht überfordernd wirken mag, du wirst sehen, dass du dich hier schneller einleben wirst als gedacht!

Wichtig ist vor allem eines: Fragen! Ob im Forum oder über Discord – sollte dir etwas unklar sein, sei nicht schüchtern, sondern frage Administratoren oder einzelne Mitspieler. Wir helfen dir gerne beim Einstieg in die Simulation. Denn: Je mehr Mitspieler wir haben, desto mehr Spaß macht es!


TIPP: Hast du Fragen zur Simulation? Dann trete am besten unserem vB-Discord-Server bei. Hier wird dir schnell und unkompliziert geholfen – nebenbei kannst du so auch die Leute etwas kennenlernen, die hinter den simulierten Charakteren stecken.

Interesse? Dann einfach [DEIN-DISCORD-LINK hier klicken und beitreten]!

Kleine Bitte in eigener Sache: Wenn dir vorkommt, wichtige Informationen fehlen auf dieser Seite, dann wende dich an einen Administrator. So können wir den Artikel stetig verbessern und neuen Mitgliedern den Einstieg in die Welt von vBundesrepublik erleichtern!


Struktur der Simulation

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Simulierte Organe

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Siehe auch: Bundestag

Ablauf der Bundestagswahl

Der Bundestag wird alle 10 Wochen von allen Mitspielern von vBundesrepublik gewählt. Drei Kandidaten ziehen über die Direktmandate (die Erststimmen aus den vier Bundesländern) ein. Die restlichen 5 Plätze werden über die Zweitstimmen (Listenwahl) auf die verschiedenen Listen aufgeteilt. Die Direktkandidaten werden jeweils durch die Bürger des Bundeslandes gewählt. An der Listenwahl sind alle Mitspieler*innen teilnahmeberechtigt, die sich im Wahlregister eintragen lassen. Eine Mitteilung zur Eintragung ins Wahlregister gibt es immer zwei Wochen vor jeder Wahl. Einen kleinen Einfluss auf das Wahlergebnis hat auch die Aktivität der jeweiligen Parteien in der vergangenen Legislaturperiode - dazu kommt ein geringer Anteil an Zufallspunkten. Du musst dir jedoch über all dies zunächst keine Gedanken machen. Die Wahl wird durch die Bundeswahlleitung oder der Administration geleitet. Sie berechnen auch die Sitzzuteilung. Der Bundeswahlleiter wird nebenbei auch nach jeder zweiten Bundestagswahl von allen Mitspieler*innen gemeinsam gewählt!

Sobald der Bundestag gewählt ist, beginnt die eigentliche Arbeit dort. Die Parteien halten Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen ab und schlagen nach erfolgreichen Abschluss derselben einen Bundeskanzler vor, der dann vom Bundestag gewählt wird. Der gewählte Bundeskanzler bildet dann seine Bundesregierung.

Der Bundestag selbst gibt sich am Anfang jeder Legislaturperiode eine Geschäftsordnung, wo er seine wichtigsten Verfahren regelt (z. B. Dauer der Debatten und Abstimmungen, Verfahren bei Anfragen, etc.). Der Bundestag wählt aus seinen Reihen auch einen Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertreter. Dieser ist für die Einleitung der Debatten, Abstimmungen usw. verantwortlich. Dann geht es auch schon los. Die Mitglieder können nun z.B. Anträge und Gesetzentwürfe einbringen, Anfragen an die Bundesregierung stellen oder im Zuge einer sog. "Aktuellen Stunde" über aktuell anstehende Themen debattieren.

Siehe auch: Bundesrat

Dem Bundesrat gehören von den jeweiligen Landesregierungen bestellte Mitglieder an. Die Anzahl der Stimmen/Mitglieder des Bundesrates bemisst sich an der Anzahl der Teilnehmer der jeweiligen Landtagswahlen. Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen den Bundesratspräsidenten, der zugleich auch der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist.


Bundesregierung

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Nachdem dem Bundespräsidenten von einer oder mehreren Parteien ein Bundeskanzler vorgeschlagen worden ist, wählt der Bundestag den Bundeskanzler. Sobald er durch den Bundespräsidenten ernannt worden ist, kann er ihm die Mitglieder der Bundesregierung vorschlagen. Diese werden auch wieder durch den Bundeskanzler erkannt.

Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus dem Bundeskanzler, den Bundesministern und ggf. einigen Staatssekretären. Die Bundesregierung erarbeitet Gesetzentwürfe und Verordnungen und ist bei verschiedenen nationalen und internationalen Treffen präsent. Zudem hat sie die Pflicht, Anfragen der Opposition im Bundestag zu beantworten.

Jeder zur Landtagswahl angetretenen Liste stehen entsprechend dem Wahlergebnis Sitze im jeweiligen Landtag zu. Die Sitzanzahl in den Landtagen kann deshalb von Legislaturperiode zu Legislaturperiode variieren. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten und ist das Legislativorgan des jeweiligen Bundeslandes, also insbesondere für die Gesetzgebung auf Landesebene zuständig.

In der vBundesrepublik werden die Landtage der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen simuliert.


Landesregierungen

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An der Spitze der Landesregierung steht der Ministerpräsident. Er führt die Staats- beziehungsweise Landesregierung und ernennt die Mitglieder seiner Regierung.

Die Landesregierungen führen die Regierungsgeschäfte ihres Landes und bestimmen die Vertreter des Landes im Bundesrat. Auf diese Weise wirken die Länder unmittelbar an der Bundespolitik mit.


Bundespräsident

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Siehe auch: Bundespräsident


Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er hat vor allem repräsentative Aufgaben, ist aber unter anderem auch für die Ernennung des Bundeskanzlers und der Bundesminister zuständig. Weiterhin fertigt er die Bundesgesetze aus.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.


Oberstes Gericht

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Siehe auch: Oberstes Gericht


Das Oberste Gericht ist das höchste Gericht der vBundesrepublik. Es übernimmt insbesondere die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichtshöfe. Darüber hinaus nimmt es Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr.

Hier eine Auswahl der Verfahren, mit denen sich das Oberste Gericht beschäftigen kann:

  • Normenkontrollverfahren (Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes)
  • Organstreitverfahren (Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Verfassungsorganen)
  • Bund-Länder-Streitigkeiten (Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern)
  • Verfassungsrechtliche Streitigkeiten auf Landesebene
  • Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit
  • Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Weiter entscheidet das Oberste Gericht im Rahmen der hierfür geltenden Vorschriften über Streitigkeiten innerhalb der Simulation.

Das Oberste Gericht besteht aus insgesamt vier Richtern und gliedert sich in zwei Kammern. Die Erste Kammer übernimmt insbesondere die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Landesverfassungsgerichtshöfe sowie der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Bei besonders bedeutenden Verfahren kann das Plenum des Obersten Gerichts zusammentreten. Diesem gehören alle vier Richter an. Das Plenum ist insbesondere für besonders grundlegende verfassungsrechtliche Verfahren und Grundsatzfragen vorgesehen.


TIPP: Du brauchst Hilfe bei der Formulierung von Klagen, beim Verständnis von Urteilen oder hast sonstige juristische Fragen bezüglich der Simulation? Wende dich an einen Rechtsanwalt, erfahrenen Mitspieler oder frage die Administration. Bei Fragen zum Ablauf eines Gerichtsverfahrens helfen dir die zuständigen Richter ebenfalls gerne weiter.

Mitglieder können sich zu Parteien zusammenschließen bzw. diesen beitreten.

Um eine neue Partei zu gründen, brauchst Du eine gewisse Anzahl an Gründungsmitgliedern. Die notwendige Anzahl dafür beträgt 2 Mitglieder. Weiterhin musst du zur Parteigründung ein ausführliches Programm mit den Zielen und der Grundausrichtung deiner Partei vorlegen.


Du musst jedoch keiner Partei beitreten, sondern kannst auch als parteiloser in vBundesrepublik Karriere machen. Jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Beispielsweise können Parteilose mit keiner eigenständigen Liste bei der Bundestagswahl antreten, sondern müssen sich ggf. einer Liste einer Partei anschließen. Parteilose können jedoch in den Landtag gewählt werden und auch über die Direktmandate in den Bundestag gelangen.


Aktuelle Parteien

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Hauptartikel: Liste der politischen Parteien in Deutschland

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene

Gesetzgebungsinitiative

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Auf Bundesebene können sich drei Organe am Gesetzgebungsverfahren beteiligen:


Gesetzentwürfe der Bundesregierung

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden durch die Bundesminister zunächst an den Bundesrat übersandt. Dieser hat die Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben (sprich, er debattiert über den Antrag), bevor dieser an den Bundestag weitergegeben wird.


Gesetzentwürfe des Bundesrates

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Über den Bundesrat können die Landesregierungen an der Bundesgesetzgebung teilnehmen. Sie können auch Gesetzentwürfe erarbeiten (sog. Bundesratsinitiative). Über diese debattiert der Bundesrat zunächst und stimmt dann darüber ab. Wird der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen, so wird er an den Bundestag weitergeleitet.


Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen/-Mitglieder

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Jede Bundestagsfraktion und jedes Bundestagsmitglied kann Gesetzentwürfe einreichen.


Verfahren im Bundestag

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Im Bundestag wird über jeden Entwurf debattiert. Er kann durch Änderungsanträge abgeändert werden, oder zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss gegeben werden (Näheres über die verschiedenen Verfahren regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Danach wird über den Entwurf abgestimmt. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen und wird an den Bundesrat übersandt.


Verfahren im Bundesrat

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Im Bundesrat wird erneut über den Entwurf debattiert. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Verfahren:


Einspruchsgesetze

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Die meisten Gesetzentwürfe sind sog. Einspruchsgesetze. Das bedeutet, dass der Bundesrat lediglich Einspruch gegen den Entwurf erheben kann. Tut er dies nicht, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden.

Erhebt der Bundesrat Einspruch, so geht das Gesetz zurück an den Bundestag. Dieser kann den Einspruch des Bundesrates überstimmen. Hat der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen Einspruch erhoben, so kann der Bundestag diesen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen überstimmen. Erfolgte der Einspruch des Bundesrates mit 2/3 Mehrheit, so ist zum Überstimmen des Gesetzes auch im Bundestag eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Überstimmt der Bundestag den Bundesrat, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden.


Zustimmungsgesetze

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Bei einigen Gesetzen verlangt das Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrates. Stimmt dieser mit der Mehrheit seiner Stimmen einem Entwurf zu, so ist das Gesetz zustande gekommen und der Bundespräsident kann es verkünden. Erhält der Entwurf diese Mehrheit nicht, so ist das Gesetz abgelehnt und kommt nicht zustande.


Am Ende fertigt der Bundespräsident die zustande gekommenen Gesetze aus und verkündet sie im Bundesgesetzblatt. Sie werden dann auch in diesem Wiki archiviert.


Das Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene ist deutlich weniger komplex als jenes auf Bundesebene. Sowohl Landesregierungen als auch Landtagsfraktionen oder -Mitglieder können beim Landtagspräsidium Gesetzentwürfe einreichen.

Der Landtag debattiert dann eine bestimmte Zeit über den Entwurf (die Dauer der Debatte wird in den Geschäftsordnungen der jeweiligen Landtage geregelt) und stimmt dann darüber ab. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen.

Der Ministerpräsident fertigt das Gesetz anschließend aus und verkündet es nach den für das jeweilige Land geltenden Bestimmungen.

Administration und Moderatoren

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Technische Administration

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Die Administration ist für die Technik verantwortlich. Sie erteilt die verschiedenen Rechte für die Foren und überwacht Wahlen und Abstimmungen. Dazu forscht sie auch nach etwaigen Doppelaccounts. Die Administratoren werden nicht gewählt.

Bei allen Fragen oder Problemen, die Technik betreffend, kannst Du Dich vertrauensvoll an die Administratoren wenden.


Mitglieder der Administration

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Administrator
Administrator
Co Admin
Verwaltung